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9. April 2021
Ostangler Brandgilde mit neuem Rechtsschutz für Landwirte

Ostangler Brandgilde mit neuem Rechtsschutz für Landwirte

Mit der neuen „Agrar-Rechtsschutzversicherung Fair Play“ sichert die Ostangler Brandgilde das Kerngeschäft von Landwirten, deren Familien und Nebenbetrieben ab. Es handelt sich bei dem Produkt um eine Kombination aus einem speziellen agrarbezogenen Firmenrechtsschutz und einem Privatrechtsschutz.

Die Ostangler Brandgilde (OAB) hat die „Agrar-Rechtsschutzversicherung Fair Play“ gelauncht. Damit können Landwirte Haus und Hof absichern, und zwar geschäftlich wie privat. Denn ein Landwirt fungiert in vielen Bereichen: als Immobilienbesitzer, Geschäftsführer, Verkehrsteilnehmer, Arbeitgeber, Verkäufer, Produzent und vieles mehr. All diese Funktionen können rechtliche Konflikte wie etwa Vertragsunstimmigkeiten, Schadensersatzforderungen und Haftungsfragen mit sich bringen. Deshalb stellt der Rechtsschutz der OAB eine Kombination aus einem speziellen agrarbezogenen Firmenrechtsschutz und einem Privatrechtsschutz dar. Somit sind die Kunden abgesichert in den Bereichen Schadensersatz, Verkehr, Arbeit, Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen, Gebäude, Wohnung und Grundstück. Übernommen werden bei Rechtsstreitigkeiten unter anderem anfallende Gerichtskosten, Anwaltskosten, Zeugengelder oder auch Kosten für den Sachverständigen.

„Landwirte unterliegen in ihrer Tätigkeit vielfältigen rechtlichen Risiken. Dabei gibt es einige branchenspezifische Besonderheiten wie beispielsweise das Zusammenfließen der Privat- und Geschäftssphäre. Aus diesem Grund benötigen Landwirte eine Absicherung wie unsere Agrar-Rechtsschutzversicherung Fair Play, die im Schadenfall beides abdeckt. Denn das Ausmaß von Rechtsstreitigkeiten kann die gesamte Existenz von Landwirten maßgeblich schädigen und gefährden“, erklärt Jens-Uwe Rohwer, Vorstandsvorsitzender bei Ostangler Brandgilde.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Bei der Agrar-Rechtsschutzversicherung Fair Play hat der Kunde Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Zudem ist er auch im Verwaltungsrechtsschutz einschließlich Cross Compliance versichert, wie beispielsweise bei Rückforderung von Prämienzahlungen wegen Nichteinhaltung von Umweltschutzauflagen. Darüber hinaus erhält der Landwirt sowohl im privaten Bereich inklusive der Familie als auch in seiner betrieblichen Funktion und seinen Nebenbetrieben umfassenden Schutz.

„Eine Rechtsschutzversicherung ist eine notwendige Ergänzung zur Haftpflichtversicherung des landwirtschaftlichen Betriebs, denn kaum eine Branche ist mittlerweile so facettenreich wie die Landwirtschaft und geht weit über das Kerngeschäft hinaus“, so Rohwer.

Bild: © Dusan Kostic – stock.adobe.com