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27. September 2019
Passende Vorsorgelösungen für Gesellschafter-Geschäftsführer

Passende Vorsorgelösungen für Gesellschafter-Geschäftsführer

Die bAV steht wieder stärker im Fokus – für Vermittler eine Gelegenheit, bei Firmenkunden die Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern anzusprechen. Für diesen Personenkreis bietet die Unterstützungskasse einen interessanten Weg zur Absicherung, so Hubertus Harenberg, Vorstandsmitglied der Swiss Life Unterstützungskasse e. V.

Herr Harenberg, alles dreht sich aktuell um das BRSG und das Sozialpartnermodell. Ist da die Versorgung von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) und Vorständen etwas in den Hintergrund geraten?

Die Diskussion um das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) mit dem Ziel, der bAV zu mehr Verbreitung zu verhelfen und den Mitarbeitern eine auskömmliche Altersversorgung zu ermöglichen, ist weiterhin in vollem Gange. Die Mehrheit der Berater und Unternehmen ist aktuell mit der Umsetzung der gesetzlichen Regularien beschäftigt, sodass die bAV wieder in den Fokus rückt. Damit bietet sich für unsere Geschäftspartner die Möglichkeit, bei ihren Firmenkunden auch die Versorgung von GGF und Vorständen anzusprechen. Hier bietet die Unterstützungskasse ideale Rahmenbedingungen zum Aufbau einer zusätzlichen und flexiblen Vorsorge.

Für wen eignet sich die Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse bietet eine ideale Vorsorgeabsicherung für GGF und Vorstände, die wegen ihrer höheren Einkommen einen weitaus höheren Versorgungs- und Absicherungsbedarf haben. Nicht zu vergessen sind mitarbeitende Angehörige von GGF wie Ehegatten, die durch eine Unterstützungskassenversorgung, aufbauend auf einer Direktversicherung, einen zusätzlichen Baustein zu ihrer Altersversorgung erhalten können.

Was spricht alles für die Unterstützungskasse aus Sicht des Unternehmers?

Im Durchführungsweg Unterstützungskasse können GGF steuerfrei und ohne Bilanzberührung eine Versorgung mit nahezu unbegrenztem Dotierungsrahmen aufbauen, ganz nach ihren Bedürfnissen. Laufende, gleichbleibende oder steigende Beitragszahlungen bieten eine plan- und kalkulierbare Versorgung, die mit einem geringen Verwaltungsaufwand für das Unternehmen eingerichtet werden kann. Eine zur Versorgungszusage der Unterstützungskasse deckungsgleiche Rückdeckung sorgt für eine vollständige Ausfinanzierung. Die administrativen Tätigkeiten können auf die Unterstützungskasse übertragen werden, sodass der Aufwand aufseiten des Unternehmens überschaubar bleibt.

Ist es also Ihrer Meinung nach überwiegend auch eine steuerliche Frage?

Nicht nur. Vielmehr ist es eine ideale Verbindung aus steuerlichen Vorteilen und flexiblen individuellen Gestaltungsmöglichkeiten. Neben einer Rentenzusage bietet die Swiss Life Unterstützungskasse zum Beispiel auch eine Kapitalzusage mit Rentenoption an. Und auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit kann mit eingeschlossen werden ebenso wie eine Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall.

Wie viele Versorgungsberechtigte sind bei der Swiss Life Unterstützungskasse zu finden?

Die Swiss Life Unterstützungskasse wurde bereits 1992 gegründet. Mit aktuell über 5.000 Trägerunternehmen ist die Swiss Life Unterstützungskasse eine der erfahrensten und kapitalstärksten Unterstützungskassen und bietet nahezu 30.000 versorgungsberechtigten Mitarbeitern, davon ca. 11% mit Unternehmerstatus, eine umfangreiche betriebliche Versorgung. Die Verwaltung der Swiss Life Unterstützungskasse wird von der SLPM, einer 100-prozentigen Tochter von Swiss Life, durchgeführt. SLPM betreut heute bereits mehr als 15.000 Versorgungen von GGF und leitenden Angestellten sowie über 400.000 bAV-Verträge bei ca. 4.250 Firmen.

Wie sieht Ihr Tarifangebot aus?

Besonders geeignet für GGF ist unser Rück­deckungstarif „Swiss Life Maximo“, der Sicherheit mit Kapitalmarktchancen verbindet. Bei Swiss Life Maximo handelt es sich um ein sogenanntes „dynamisches“ Kapitalanlagekonzept, welches ganz bewusst auf verschiedene Asset-Klassen mit ertragsstarken Investments setzt. Die breite Auswahl an Investmentstrategien und Fonds, unter anderem ETFs und Dimensional Fonds, ist ein Alleinstellungsmerkmal der Swiss Life Unterstützungskasse. Seit April 2019 steht neben der sicherheitsorientierten Variante die renditeorientierte Variante mit reduzierten Garantien zur Verfügung, die ein noch schnelleres und insgesamt stärkeres Fondsinvestment ermöglicht.

Was bringt das reduzierte Garantieniveau?

„Garantien kosten Geld“ – das ist ein allgemein gültiger und bekannter Grundsatz. Gerade für die Zielgruppe GGF ist das von größter Bedeutung, denn sie sind in der Regel älter als 40 Jahre, haben ein höheres Einkommen und haben keine oder lediglich rudimentäre Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebaut. Das heißt, der Versorgungsbedarf ist deutlich höher als bei einem Arbeitnehmer und der Zeitraum zum Aufbau einer angemessenen Altersversorgung relativ gering. Das reduzierte Garantieniveau ermöglicht ein schnelleres und solideres Fondsinvestment von Beginn an und reagiert auch während der Ansparphase flexibler auf Schwankungen an den Kapitalmärkten. Die Reduktion von Garantien bedeutet dabei aber nicht, dass auf Sicherheit verzichtet wird, denn diese Sicherheit liegt in der Kapitalstärke und Kompetenz des Rückdeckungsversicherers, der Swiss Life-Gruppe.

Seit Kurzem gibt es bei Ihnen einen dynamischen Leistungsplan. Was heißt das genau?

Den Anforderungen aus dem Markt respektive den Wünschen unserer Kunden und Geschäftspartner folgend, haben wir zum Juli 2019 unter anderem auch bei der Unterstützungskasse die Beitragszahlungsmodalitäten in Form der gehaltsabhängigen Zusage erweitert. So können jetzt auch Monats- bzw. Jahresprämien in Prozent des Monats- bzw. Jahresgehalts eingezahlt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die dynamische Beitragszahlung aufzuspalten in Prozent von Gehaltsteilen unter und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

Als Zusatzvariante kann vereinbart werden, dass die Prämie bei sinkendem Gehalt, zum Beispiel beim Wechsel von Voll- in Teilzeit, ebenfalls angepasst, sprich reduziert, oder auf dem aktuellen Stand aufrechterhalten wird. Somit wird die Prämie fester Bestandteil des Gehaltes und orientiert sich am Versorgungsbedarf nach dem Motto: steigendes Einkommen, erhöhter Versorgungsbedarf, wachsende Vorsorge. Die Prämie an die Unterstützungskasse ist dabei fester Bestandteil der Gehaltssumme und wächst nur dann, wenn das Gehalt ebenfalls wächst.

Bei einem GGF hat die gehaltsdynamische Anpassung einen weiteren Vorteil. Hier kann selbst bis unmittelbar vor Rentenbeginn die Prämie steigen, ohne dass eine Erdienbarkeitsfrist eingehalten werden muss, da die gehaltsabhängige Erhöhung bereits bei Einrichtung der Versorgung festgelegt wurde – bei beherrschenden GGF sind das zehn Jahre zwischen der Erhöhung der Versorgung und dem Leistungsbezug.

Wie werden die Versicherungsmakler betreut?

Die Erwartung unserer Geschäftspartner ist ganz klar: Sie wünschen eine hohe Erreichbarkeit, fachliche und vertriebliche Kompetenz sowie eine rasche Erledigung ihrer Anliegen. Diese Erwartung erfüllen wir mit hoher fachlicher Expertise durch eine persönliche Betreuung unserer Geschäftspartner, sei es direkt vor Ort oder digital.

Zudem unterstützen wir hier mit umfangreicher Software, die individuelle Versorgungsvarianten berechnet und sämtliche für die Umsetzung benötigten Unterlagen für den Berater erstellt. Zudem stehen die Mitarbeiter der Serviceeinheiten von Swiss Life Deutschland, unsere Maklerbetreuer und unsere Spezialisten vor Ort jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Bild oben: © natali_mis – stock.adobe.com

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Betriebliche Versorgung“ auf Seite 26f. und in unserem ePaper.
 
Ein Artikel von
Hubertus Harenberg