Faxe werden unverschlüsselt versandt. Deshalb dürfen Behörden sie nicht zu Übermittlung personenbezogener Daten verwenden. Das geht aus einer Entscheidung des OVG Lüneburg hervor. Im verhandelten Fall ging es zwar um Sprengstoff, aber die Entscheidung hat Bedeutung für alle, die mit sensiblen Daten arbeiten.