AssCompact suche
Home
Assekuranz
29. April 2021
Pflegezusatzversicherung bei Beitragsanpassungen nicht voreilig kündigen

Pflegezusatzversicherung bei Beitragsanpassungen nicht voreilig kündigen

Etliche Anbieter haben die Beiträge in der Pflegezusatzversicherung in den vergangenen Jahren erhöht. Assekurata geht auf die Ursachen für die Anpassungen ein und erläutert, warum es nicht ratsam ist, eine Pflegetagegeldversicherung überstürzt zu kündigen.

Sowohl im Bestand als auch im Neugeschäft mussten etliche Anbieter im Jahr 2020 und insbesondere 2021 die Beiträge in der Pflegezusatzversicherung erhöhen. Vermeintliche Top-Produkte waren davon zum Teil nicht ausgenommen. Kunden stellt sich damit die bange Frage nach der Bezahlbarkeit der Beiträge (im Alter), Vermittler sind verunsichert ob der getroffenen Auswahl des Anbieters. Doch worin liegen die Gründe für diese Beitragsanpassungen? Wesentliche Treiber für die Beitragsanpassungen bilden das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) und die Rechnungszinsanpassung, wie Gerhard Reichl erläutert. Er ist Senior-Analyst bei der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH.

PSG II und Rechnungszinsabsenkung treiben Beiträge in die Höhe

Mit dem PSG II wurden nicht nur die Leistungen angehoben, sondern es wuchs auch die Zahl derer, die Anspruch auf Leistungen haben. Deshalb kletterten 2017 nicht nur die Beiträge in der gesetzlichen Pflege nach oben, sondern auch in der Pflegezusatzversicherung. Anhand der Schadenstatistiken lässt sich in den Jahren nach der Reform ein deutlicher Anstieg der Pflegedauer und Leistungen über alle Pflegegrade hinweg ablesen. Diese Entwicklung sei laut Assekurata ganz wesentlich auf das PSG II und den neuen Pflegebegriff zurückzuführen. In der Folge mussten viele Anbieter seit 2017 die Beiträge weiter erhöhen.

In Kombination mit einer Absenkung des Rechnungszinses führte dies in den vergangenen Jahren teilweise zu hohen prozentualen Beitragssteigerungen. Der unternehmensindividuelle Rechnungszins stellt einen wesentlichen Einflussfaktor für die Höhe des Beitrags dar. Denn in den Beiträgen der Pflegetagegeldversicherung ist ein hoher Sparanteil enthalten, der kalkulatorisch über die gesamte Laufzeit mit dem angesetzten Satz verzinst wird. Je höher der Zins, desto geringer der erforderliche Beitrag. Angesichts der Niedrigzinsphase mussten einige Versicherer ihren Rechnungszins auf unter 2% verringern und die Beiträge in der Pflegezusatzversicherung deshalb anpassen. Schon wenn Rechnungszinssätze nur um einen halben Prozentpunkt abweichen, führt dies in der Regel zu Beitragsunterschieden von weit mehr als 10%.

Die Krux mit der Beitragsbefreiung im Pflegefall

Beitragserhöhend wirkt grundsätzlich die Beitragsbefreiung im Pflegefall. Darüber hinaus ergibt sich durch die Befreiung ein gewisses Anpassungsrisiko. Dies gilt vor allem, wenn eine solche Befreiung bereits sehr früh in den Pflegegraden 1, 2 oder 3 festgelegt ist. Die positive Bewertung von Beitragsbefreiungen bei vielen Vergleichstests ist nach Auffassung des Assekurata-Analysten eher kritisch zu hinterfragen. Komme es nämlich zu Beitragsanpassungen, seien diejenigen, die dazu beitragen, nämlich die Pflegebedürftigen, davon ausgenommen, weil sie bereits beitragsbefreit sind. Dies erscheine wenig sozial und widerspreche zudem den Grundsätzen des Versicherungsgedankens. Dass die meisten Anbieter im Neugeschäft aber erst ab Pflegegrad 4 oder 5 eine Beitragsfreistellung anbieten, sei laut Reichl eine vertretbare Regelung.

Nicht überstürzt kündigen

Vermittlern und Kunden rät Assekurata, sich von Beitragsanpassungen nicht verunsichern zu lassen und eine bestehende Pflegetagegeldversicherung nicht vorschnell zu kündigen oder den Anbieter zu wechseln. Denn bei einem Wechsel gehen die bereits angesparten Alterungsrückstellungen verloren. Darüber hinaus droht auch beim neuen, vermeintlich günstigeren Anbieter eine Beitragsanpassung, da die Rechnungszinssätze der Pflegeergänzungstermine nicht bekannt sind. Vor Vertragsabschluss sollten Vermittler und Kunden daher nachfragen, inwieweit der Tarifbeitrag bereits an das niedrigere Zinsniveau und die gestiegenen Leistungsausgaben angepasst ist.

Tagegeld verringern statt Anbieter wechseln

Wird die Beitragslast aufgrund einer Beitragsanpassung für den Kunden aber einfach zu hoch, empfiehlt es sich, anstelle eines Anbieterwechsels den Versicherungsschutz bzw. das Tagegeld zu reduzieren, um das ursprüngliche Beitragsniveau zu halten.

Zum Blogbeitrag von Gerhard Reichl gelangen Sie hier.

Bild: © marcus_hofmann – stock.adobe.com