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18. Februar 2024
Photovoltaikversicherungen unter der Lupe

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Photovoltaikversicherungen unter der Lupe

Photovoltaikversicherungen unter der Lupe

Die Stiftung Warentest hat 80 Tarife zur Absicherung von Photovoltaikanlagen für private Betreiber beleuchtet – darunter eigenständige Photovoltaikpolicen wie auch Zusatzbausteine einer Wohngebäudeversicherung. Von den untersuchten Produkten erfüllen nur 33 die Mindestanforderungen der Tester.

Immer mehr Unternehmen und private Haushalte in Deutschland setzen auf Sonnenenergie zur Stromerzeugung. Laut Statistischem Bundesamt waren im März 2023 auf Dächern und Grundstücken hierzulande etwa 2,6 Millionen Photovoltaikanlagen installiert. Wer sich als privater Betreiber eine Photovoltaikanlage anschafft, muss dafür häufig mehrere Zehntausend Euro ausgeben. Eine Versicherungspflicht besteht für Solaranlagen nicht. „Aber angesichts fünfstelliger Investitionssummen und teils hoher Reparaturkosten im vierstelligen Bereich ist der Versicherungsschutz durchaus sinnvoll“, wie Stiftung Warentest schreibt.

Möglichkeiten der Absicherung

Um die Anlage abzusichern, gibt es drei verschiedene Möglichkeiten: über eine Wohngebäudeversicherung, in der eine PV-Anlage von vornherein abgedeckt ist, über Zusatzbausteine zur Wohnpolice, die einen erweiterten Schutz bieten, oder über eigenständige Photovoltaikpolicen.

Wie es von Stiftung Warentest weiter heißt, kommt für Schäden an Photovoltaikanlagen durch Brände, Hagel oder Schnee meist die Wohngebäudeversicherung auf. Eine Photovoltaikversicherung sichere zusätzliche Gefahren wie etwa Diebstahl, Bedienungs- und Konstruktionsfehler, Ertragsausfälle sowie Schäden durch Tierbisse ab.

Tarife von 50 Anbietern auf dem Prüfstand

Die Stiftung Warentest hat 80 Photovoltaikversicherungen von insgesamt 50 Anbietern unter die Lupe genommen. Bei 21 handelt es sich um separate Policen, bei 56 um Zusatzbausteine in einer Wohngebäudeversicherung und bei drei Produkten um bereits integrierte Bestandteile eines Wohngebäudetarifs.

Die Tester haben der Untersuchung als Modellfall zugrundegelegt, dass es sich um einen privaten Betreiber handelt, die PV-Anlage im Gesamtwert von 20.000 Euro von einer Fachfirma installiert wurde und die Spitzenleistung 7 Kilowatt-Peak (kWp) (Batteriespeicher) beträgt.

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