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25. Januar 2019
PKV-Öffnungsaktionen jetzt auch für Beamte auf Widerruf

PKV-Öffnungsaktionen jetzt auch für Beamte auf Widerruf

Im Rahmen der sogenannten „Öffnungsaktionen für Beamte“ ermöglicht es die PKV seit über zehn Jahren Beamten und deren Angehörigen, zu erleichterten Bedingungen in die PKV aufgenommen zu werden. Bisher galt diese „Aufnahmegarantie“ nur für Beamte auf Probe, auf Zeit oder Lebenszeit. Neuerdings können sich auch Beamte auf Widerruf an den Öffnungsaktionen beteiligen.

Beamte können als Ergänzung zur Beihilfe, die sie vom Staat im Krankheits- oder Pflegefall erhalten, in der privaten Krankenversicherung (PKV) einen maßgeschneiderten Krankenversicherungsschutz wählen. Die PKV ermöglicht Beamten und ihren Angehörigen im Rahmen der sogenannten „Öffnungsaktionen für Beamte“ seit über zehn Jahren einen erleichterten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung. Für diese „Aufnahmegarantie in die PKV“ gilt seit Januar 2019 eine wichtige Neuregelung: Ab jetzt können sich nicht nur Beamte auf Probe, auf Zeit oder Lebenszeit, sondern auch Beamte auf Widerruf an der Aktion beteiligen – also zum Beispiel Beamtenanwärter und Referendare.

Erleichterte Aufnahmebedingungen

Im Rahmen der Öffnungsaktionen wird niemand aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt. Dies bedeutet, dass sich auch kranke oder behinderte Beamte bereits in der Ausbildung privat versichern können. Es gibt dabei weder ein Aufnahmehöchstalter noch Leistungsausschlüsse und eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30% begrenzt. Diese Vorteile gelten auch für Kinder und Ehe- oder Lebenspartner der Beamtenanfänger, sofern diese sich nicht in der GKV versichern müssen.

Sechsmonatige Frist ist zu beachten

Das Öffnungsangebot gilt aber nur innerhalb der ersten sechs Monate nach der erstmaligen Verbeamtung. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Beginn des Beamtenverhältnisses, frühestens jedoch nach Beendigung eines etwaigen Vorbereitungsdienstes. Für Beamte auf Probe gilt diese Frist erneut, wenn sie zuvor Beamte auf Widerruf und während dieser Zeit GKV-versichert waren.

Auch Beamten auf Widerruf müssen also – genau wie alle anderen Beamten, die sich im Rahmen der Öffnungsaktionen versichern wollen – innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung bei einem teilnehmenden Versicherungsunternehmen einen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen stellen. Diese Frist gilt auch, wenn das Beamtenverhältnis bereits im Jahr 2018 begonnen wurde. Hat es beispielsweise am 01.10.2018 begonnen, können die Beamten auf Widerruf noch bis zum 31.03.2019 einen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen stellen.

Formeller Antrag erst nach Auswahl des individuell geeigneten Tarifs

Der PKV-Verband rät Beamtenanfängern dazu, bei unterschiedlichen Unternehmen zunächst eine unverbindliche Anfrage zu stellen, um den für sich und seine persönliche Situation am besten geeigneten Tarif auswählen zu können, und danach erst einen formellen Antrag an die jeweils ausgewählte Versicherung zu stellen. Denn nur das erste Unternehmen, bei dem ein formeller Antrag auf Versicherung gestellt wurde, ist verpflichtet, einen Antragsteller zu den im Rahmen der Öffnungsaktionen geltenden erleichterten Bedingungen zu versichern.

Teilnehmende Mitgliedsunternehmen

PKV-Mitgliedsunternehmen, die sich an der Öffnungsaktion für Beamtenanfänger und bisher GKV-versicherte Beamte beteiligen, sind APKV, Barmenia, Bayerische Beamtenkrankenkasse, Central, DBV, Debeka, DKV, HUK-COBURG, INTER, MÜNCHENER VEREIN, Pax-Familienfürsorge, SIGNAL, SDK und UDK. Außerdem auch die LIGA, allerdings werden dort nur katholische Priester versichert. Und die HALLESCHE, allerdings gilt das Angebot dort nicht für die nun neu in die Öffnungsaktionen aufgenommenen Beamten auf Widerruf. (ad)