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29. April 2026
PKV-Verband wettert gegen Gesundheitsreform
PKV-Verband wettert gegen Gesundheitsreform

PKV-Verband wettert gegen Gesundheitsreform

Das Bundeskabinett hat die Gesundheitsreform beschlossen – darunter auch eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze. Das schmeckt dem PKV-Verband gar nicht: der Beschluss sei ein „direkter Angriff auf die Wahlfreiheit“ von Millionen Arbeitnehmern und würde die PKV schwächen.

Das Bundeskabinett hat heute das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Die beschlossenen Änderungen sehen neben der außerordentlichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, die um rund 300 zusätzlich angehoben werden soll, auch eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze vor, das heißt für Angestellte wird es erst ab einem höheren Einkommen möglich sein, in die PKV zu wechseln. Die aktuelle Schwelle, aber der Arbeitnehmer in die PKV wechseln können, liegt bei 6.450 Euro Monatseinkommen, und soll nun um einmalig 300 Euro angehoben werden.

PKV-Verband: „Bürgerversicherung für Angestellte“

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. sieht in dem Vorstoß eine faktische „Bürgerversicherung für Angestellte“. Die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze sei ein „direkter Angriff auf die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern“.

„Damit beschädigt die Bundesregierung den Wettbewerb zwischen GKV und PKV, der unser Gesundheitssystem leistungsfähig macht, und schwächt die demografiefeste Private Krankenversicherung“, erklärt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Wettbewerb und Wahlfreiheit sind die Grundpfeiler unseres Gesundheitssystems. Sie sorgen für Leistungsfähigkeit, Innovationskraft und effiziente Ressourcennutzung – zum Vorteil aller Versicherten.“

Reform kann „Chance und Risiko zugleich“ sein

Während der PKV-Verband dem Kabinettsbeschluss also in diesem Aspekt erst einmal nichts positives abgewinnen kann, sieht die Strategie- und Managementberatung zeb Consulting die Lage etwas differenzierter. Für die Versicherungsbranche sei das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz „Chance uns Risiko zugleich“, erklärt Mirko Theine, Senior Manager und Lead Practice Group Insurance bei zeb. Es rücke die Frage nach langfristig tragfähigen Finanzierungsmodellen in den Mittelpunkt, so Theine.

„Zugleich könnte insbesondere die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze den Wettbewerb zwischen GKV und PKV verschieben, Wechselmöglichkeiten für gutverdienende Angestellte begrenzen und den Reformdruck in der GKV abschwächen. Gleichzeitig kann die höhere Beitragsbelastung der GKV-Versicherten eine Wechselbewegung in die PKV auslösen.“

Das Gesetz muss nun den parlamentarischen Prozess weiter durchlaufen. Es soll noch vor der Sommerpause den Bundestag passieren und 2027 in Kraft treten.

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