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25. Juli 2025
PKV muss Kosten für trifokale Linsen bei grünem Star tragen
PKV muss Kosten für trifokale Linsen bei grünem Star tragen

PKV muss Kosten für trifokale Linsen bei grünem Star tragen

Kann ein privater Krankenversicherer verpflichtet sein, teurere Speziallinsen zu zahlen? Das OLG Frankfurt am Main entschied zugunsten einer Patientin und stellt klar: Trifokale Linsen können bei grünem Star medizinisch notwendig sein.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einer aktuellen Pressemitteilung darüber informiert, dass die Implantation trifokaler Linsen – anstelle von Standardlinsen – bei einem diagnostizierten grünen Star medizinisch notwendig sein kann. In dem zugrunde liegenden Fall hat das OLG die private Krankenversicherung der Klägerin zur Übernahme der Behandlungskosten verpflichtet.

Die Klägerin ist privat krankenversichert und litt unter Weitsichtigkeit, Hornhautverkrümmung und Altersweitsichtigkeit. Ob sie zudem einen beidseitigen grünen Star hatte, war strittig, zumindest lehnte der PKV-Versicherer die Kostenerstattung für die Implantation von trifokalen Linsen in beide Augen in Höhe von rund 5.700 Euro ab. Der Versicherer befand, dass kein behandlungsbedürftiger grüner Star vorgelegen habe. Das zunächst mit dem Fall befasste Landgericht Wiesbaden hatte die auf Kostenübernahme gestützte Klage abgewiesen.

Trifokal-Linsen können medizinisch notwendig sein

Die Klägerin ging in Berufung und der für Versicherungsrecht zuständige 7. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main gab nach Beweisaufnahme der Klage im Wesentlichen statt. Die Linsenoperation sei eine notwendige Heilbehandlung und die Auswahl der Trifokal-Linsen anstelle von Standardlinsen auch medizinisch notwendig gewesen, führte er zur Begründung aus.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stand für das Gericht fest, dass die Klägerin zum Zeitpunkt der Linsenimplantation an grünem Star litt. Dies ergab sich sowohl aus der Vernehmung der behandelnden Augenärztin durch den Senat als auch aus dem vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachten.

Der Sachverständige bestätigte zudem, dass der operative Austausch der Linsen und insbesondere die Wahl trifokaler Linsen im Gegensatz zu Standardlinsen medizinisch notwendig waren. Dabei betonte er, dass die Entscheidung für einen operativen Eingriff bei grünem Star nicht allein von objektiven Befunden und dem Grad der Linsentrübung abhänge, sondern auch von den subjektiven Beschwerden der Patientin. Selbst bei noch durchschnittlich guter Sehschärfe könne eine erhöhte Blendungsempfindlichkeit die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Wenn zusätzlich zum grünen Star auch unkorrigierte Refraktionsfehler wie Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung vorlägen, könne die Implantation multifokaler Linsen medizinisch sinnvoll und notwendig sein.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar und soll demnächst beim Bürgerservice Hessenrecht abrufbar sein.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.07.2025 – Az. 7 U 40/21