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24. April 2020
PKV: Stellungnahmen zum geplanten Rückkehrrecht aus dem Basistarif

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PKV: Stellungnahmen zum geplanten Rückkehrrecht aus dem Basistarif

PKV-Verband: Bereits jetzt individuelle Vereinbarungen möglich

Auch der PKV-Verband hält es für bedauerlich, dass sich die geplante Neuregelung allein auf den Basistarif konzentriert. Es existierten mit dem Basistarif, dem Standardtarif und dem Notlagentarif aber gleich drei Sozialtarife. Vor allem der Standardtarif habe sich bewährt und biete eine hervorragende Lösung für Privatversicherte, die ihre Beiträge reduzieren müssten oder wollten. Gerade angesichts der Corona-Krise, die insbesondere viele Selbstständige in eine wirtschaftliche Existenzkrise bringe, hält der PKV-Verband die Öffnung des Standardtarifs für überfällig. Dabei wäre es durchaus denkbar, sein bewährtes Regelwerk temporär zu erweitern und allen wirtschaftlich von der Krise Betroffenen einen zeitlich befristeten Zugang zu ermöglichen, so der PKV-Verband. Außerdem werde bei der Konzentration auf den Basistarif ausgeblendet, dass es in der PKV bereits bestehende und bessere Werkzeuge gebe. Denn wie der PKV-Verband betont würden bei Zahlungsschwierigkeiten schon jetzt individuelle Vereinbarungen zum Zahlungsaufschub oder zum Tarifwechsel in andere Normaltarife geschlossen.

Assekurata weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass einige Gesellschaften hierbei sogar über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gingen und zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten sowie zur Vermeidung von Storni zum Beispiel eine Beitragspause von sechs Monatsbeiträgen gewährten. Mitunter gelte die Stundung auch für die Zusatz- und/oder betriebliche Krankenversicherung, in diesen Fällen ruhe jedoch meist auch der Versicherungsschutz. Andere Anbieter wiederum gingen sogar so weit, ihren Vollversicherten während der Krise eine Umstufung in einen günstigeren Tarif mit geringeren Leistungen anzubieten, mit der Option einer späteren Rückkehr in den Ursprungstarif ohne Gesundheitsprüfung. Manche Unternehmen gewährten ihren Kunden grundsätzlich flexible Wechselmöglichkeiten zwischen verschiedenen Selbstbehaltsstufen innerhalb einer Produktlinie immer ohne Risikoprüfung.

Basistarif nur Ultima Ratio

Bislang könne man bei den im eigenen Haus gerateten Krankenversicherern keinen nennenswerten Anstieg von Nichtzahlern bzw. Anträgen auf Stundung feststellen, sagt Assekurata. Je nachdem, wie lange die Krise dauere, sei jedoch mit einer mehr oder weniger starken Zunahme von Hilfebedürftigen und/oder Nichtzahlern und damit Basis- und Notlagentarifversicherten zu rechnen. Man sehe den Basistarif allerdings nur als die Ultima Ratio, nicht als einen auf lange Sicht geeigneten Tarif an. Denn der Beitrag entspreche hier für nahezu alle Versicherten üblicherweise dem gültigen Höchstbeitrag in der GKV plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen (2020: 735,94 Euro) und dürfte so in der Regel teurer sein als der Zahlbeitrag im Ausgangstarif. Außerdem rechne man rechne damit, so Assekurata, dass die oben beschriebenen Maßnahmen vonseiten der Versicherer zur Beitragsreduktion für viele Kunden bereits ausreichen dürften. (ad)

Bild: © kebox – stock.adobe.com

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