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24. April 2020
PKV: Stellungnahmen zum geplanten Rückkehrrecht aus dem Basistarif

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PKV: Stellungnahmen zum geplanten Rückkehrrecht aus dem Basistarif

Zu den Plänen der Bundesregierung, hilfebedürftigen Privatversicherten ein Rückkehrrecht aus dem Basistarif in den Ursprungstarif zu gewähren, äußern sich Assekurata, BdV und PKV-Verband. Hauptsächlich wird die reine Konzentration auf den Basistarif kritisiert und eine zeitweise Öffnung des Standardtarifs für alle gefordert.

Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass Privatversicherte, die infolge der Corona-Krise hilfebedürftig werden und in den Basistarif wechseln müssen, ein Rückkehrrecht in den Normal- bzw. Ursprungstarif erhalten. Geplant ist, dass Versicherte, die nach dem 16.03.2020 wegen Hilfebedürftigkeit in den Basistarif wechseln, mit ihren vormals erworbenen Rechten ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren Ursprungstarif zurückkehren dürfen. Voraussetzung ist, dass sie die Hilfebedürftigkeit innerhalb von drei Jahren überwunden haben und innerhalb von drei Monaten nach deren Ende die Rückkehr beantragen.

Assekurata: Zeitliche Befristung, um Ausnutzungstendenzen vorzubeugen

Die Assekurata Assekuranz Rating-Agentur hat dazu Stellung genommen und hält dies grundsätzlich für eine kundenfreundliche und zielführende Maßnahme. Wichtig sei dabei aber, dass die Maßnahme zeitlich befristet werde, um Ausnutzungstendenzen zulasten der übrigen Versichertengemeinschaft zu verhindern, zumal der Basistarif nur eine Notlösung darstelle. Noch besser wäre es in der derzeitigen Situation laut Assekurata, wenn die Politik für einen begrenzten Zeitraum die Hälfte des Normaltarifs der Hilfsbedürftigen übernehmen würde, weil es vermutlich für den Staat finanziell günstiger und für die Betroffenen aus Absicherungssicht angesichts der Corona-Pandemie vorteilhafter wäre.

Wie der Standardtarif ist auch der Basistarif eine Ausweichmöglichkeit, um den privaten Krankenversicherungsschutz im Alter bezahlbar zu halten. Die Tarife bieten einen vergleichbaren Leistungsumfang wie in der GKV. Eingeführt wurde der Basistarif mit Start der Versicherungspflicht im Jahr 2009 für Privatversicherte, die ihre Beiträge nicht mehr zahlen können und solche, die aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten schon längere Zeit ohne Versicherungsschutz waren. Gleichzeitig wurde damals der im Jahr 1994 eingeführte Standardtarif für Neuversicherte geschlossen. Ein Wechsel in den Standardtarif ist in der Regel erst ab dem Alter von 65 Jahren möglich.

BdV: Zeitweise Öffnung des Standardtarifs auch für Jüngere

Vor diesem Hintergrund erinnert Assekurata an eine ihrer alten Forderungen, wonach es wünschenswert wäre, wenn der Standardtarif auch für Versicherte, die nach dem 31.12.2008 in die PKV gewechselt sind, dauerhaft wieder geöffnet würde. Auch der Bund der Versicherten e. V. (BdV) fordert derzeit, allen wirtschaftlich von Corona betroffenen PKV-Versicherten zumindest befristet den Zugang zum Standardtarif zu öffnen

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