Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zum Entschuldungsrecht bei Verbrauchern vorgelegt. Beim VID stößt die damit verbundene Verkürzung der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre auf positives Echo. „Wir begrüßen die Entscheidung, die Restschuldbefreiung auf drei Jahre zu verkürzen“, sagt Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Insolvenzverwalterverbands.
Drei statt sechs Jahre bis zur Restschuldbefreiung
Das Insolvenzrecht in Deutschland soll reformiert werden. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie. Sie soll in drei Gesetzespaketen in nationales Recht umgesetzt werden. Neben Unternehmensinsolvenzen betrifft das auch Verbraucherinsolvenzen. Laut einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz soll unter anderem die Zeit bis zur Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre gesenkt werden.
Keine Auswirkungen auf die Zahlungsmoral zu befürchten
Der VID begrüßt den entsprechenden Reformvorstoß der Bundesregierung. Negative Auswirkungen auf die Zahlungsmoral befürchten die deutschen Insolvenzverwalter nicht. „Unser Berufsverband sieht keine Anzeichen für diese negativen Auswirkungen. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren ist in den letzten Jahren leicht rückläufig gewesen. Darüber hinaus hat sich das Konsumverhalten der Verbraucher nicht dramatisch verändert, obwohl es so viele günstige Kredite am Markt gibt“, erläutert Niering.
Sinnvolle Erleichterungen
Der Verband fordere bereits seit 2012 einen barrierefreien und vereinfachten Weg in die Restschuldbefreiung. Eine Mindestquote solle zudem nicht mehr erforderlich sein. „Eine Erleichterung der Restschuldbefreiung ist unabhängig von der konjunkturellen Lage sinnvoll“, fordert Niering. (mh)
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