Canada Life hat drei neue Ruhestand-Portfolios auf den Markt gebracht. Zielgruppe sind Menschen, die ihren Renteneintritt in Aussicht haben oder kurz davorstehen. Die Portfolios Keyridge Ruhestand Defensiv, Keyridge Ruhestand Ausgewogen und Keyridge Ruhestand Chance stehen Kunden in der fondsgebundenen Rentenversicherung Flexibler Kapitalplan exklusiv über den hauseigenen Investment-Partner Keyridge Asset Management zur Verfügung, so Canada Life.
Die Investmentstrategie der Portfolios wurde auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen in der gesamten Ruhestandsphase zugeschnitten, erklärt der Versicherer. So gibt es neben einer lebenslangen Rente auch eine vorgezogene Teilverrentung. Besonders flexibel ist die Möglichkeit des individuellen Entnahmeplans, erklärt Canada Life. Hierfür können Kunden je nach Bedarf regelmäßig oder einmalig Kapital entnehmen. Zudem gibt es günstige Bedingungen zum Vererben und Schenken.
Die Ruhestand-Portfolios setzen auf eine ausgewogene Investmentstrategie, die sowohl Renditechancen als auch stabile Erträge berücksichtigt. Je nach Anlagementalität fließen rund 35%, 55% oder 77% in Aktien. Dies wird ergänzt durch eine defensive Einkommensstrategie, Aktien mit geringer Volatilität und inflationsindexierte Anleihen, um die Anlageziele zu unterstützen und das Anlagevermögen der Kunden insbesondere für Entnahmen und Vererbung zu schützen.
INTER Krankenversicherung erweitert PKV-Tarifsystem
Die INTER Krankenversicherung AG hat ihr Tarifsystem in der privaten Krankenversicherung (PKV) ausgebaut. Seit Monatsanfang ist das Tarifsystem INTER QualiMed in der zusätzlichen Selbstbehaltsstufe von 2.400 Euro erhältlich und ergänzt damit die bisherigen Selbstbehaltsstufen von 300, 600 und 1.200 Euro. Die Neuerung soll mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für Kunden und Vertriebspartner schaffen, so der Versicherer.
Die neue Selbstbehaltsstufe wird in die bestehenden Tariflinien integriert und ergänzt das Angebot ohne strukturelle Änderungen. Die Einführung gilt für das Neugeschäft als auch für tarifliche Umstellungen ab dem 01.07.2026. Das Tarifsystem INTER QualiMed ist in den Leistungsstufen Basis, Exklusiv und Premium erhältlich.
Beitragsstabilität bis Ende 2027
Ein weiterer Vorteil der neuen Tarife ist laut eigenen Aussagen des Versicherers, dass die Rechnungsgrundlagen bereits auf Basis der Kalkulation zum 01.01.2027 erstellt wurden und auf Basis dessen für die neuen Selbstbehaltsstufen eine Beitragsstabilität bis mindestens Ende 2027 gilt.
Im Zuge der Änderungen hat die INTER auch die Versicherungsbedingungen des Tarifs INTER QualiMed Premium angepasst. Leistungen wie die Krykonservierung bei keimzellschädlichen Therapien, Soziotherapie, erweiterte Rooming-In-Leistungen, höhere Zahnstaffeln sowie ambulante Transportkosten bei bescheinigter Gehunfähigkeit wurden nun in schriftlich in den AVB verankert. Viele der Leistungen wurden zwar bereits zuvor übernommen, die AVB-Anpassungen schaffen jedoch mehr Transparenz und verbessern die Vergleichbarkeit des Tarifs, so die INTER.
Zurich nimmt Änderungen an BU vor
Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG hat zur Jahresmitte den Leistungsumfang ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) weiterentwickelt. Beispielsweise wurden die Versicherungsbedingungen um eine Absicherung bei schweren Krankheiten erweitert. Künftig erhalten Versicherte eine befristete Rente für 18 Monate, wenn klar definierte Krankheitsbilder und Schweregrade eintreten – darunter Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall. Dabei ist es unerheblich, ob bereits eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Für Selbstständige und Freiberufler gelten künftig erweiterte Regelungen zur Umorganisation. Bislang wurde bei schon bestimmten Kammerberufen auf eine Prüfung zur Umorganisation verzichtet, nun sind Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker hinzugekommen. Gleichzeitig werden Anforderungen vereinfacht; so werden künftig etwa auf formale Voraussetzungen wie einen akademischen Abschluss verzichtet.
Mehr Flexibilität und vereinfachte Anerkennung
In der Vertragsgestaltung und im Leistungsfall sind die Bedingungen praxisnäher ausgestaltet worden. Steigt die gesetzliche Regelaltersgrenze in der deutschen Rentenversicherung, kann die Versicherungsdauer um diesen Zeitraum verlängert werden. Diese Regelung gilt künftig auch für Mitglieder von Versorgungswerken und für Beamte.
Zudem können Untersuchungen im Leistungsfall künftig auch im Ausland erfolgen, sofern sie nach den in Deutschland üblichen medizinischen Standards durchgeführt werden. Des Weiteren wird das vereinfachte Anerkenntnis einer Berufsunfähigkeit bei Vorliegen einer unbefristeten, vollen Erwerbsminderungsrente der deutschen Rentenversicherung nun auch für Mitglieder von berufsständischen Versorgungswerken bei Vorliegen einer vollständigen Berufsunfähigkeit im Versorgungswerk angewandt.
Anpassungen bei Zahlungsschwierigkeiten
Bei Zahlungsschwierigkeiten können Versicherte ab sofort eine Stundung bereits nach einem Jahr statt nach bisher zwei Jahren Beitragszahlung in Anspruch nehmen. Auf Stundungszinsen wird verzichtet. Die maximale Dauer der Beitragsstundung wird von bisher 24 Monaten auf bis zu 36 Monaten in Zeiten der Elternzeit ausgeweitet. Es gibt auch neue Voraussetzungen für eine Stundung: Es muss eine Restbeitragszahlungsdauer von 24 bzw. 36 Monaten vorhanden sein. Weitere Stundungen sind nur zulässig, wenn alle zuvor gestundeten Beiträge vollständig nachgezahlt wurden. Wurden Leistungen zur finanziellen Entlastung herabgesetzt, ist eine erneute Stundung frühestens 36 Monate nach der letzten Stundung möglich. (js)
Weitere Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten finden Sie in unserem Bereich „Assekuranz“.
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