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27. November 2020
Provisionsdeckel und Aufsichtswechsel vorerst aufgeschoben

Provisionsdeckel und Aufsichtswechsel vorerst aufgeschoben

Mit einer Entscheidung zum Provisionsdeckel sei in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr zu rechnen. Entsprechend äußerten sich Politiker auf dem AfW-Hauptstadtgipfel. Auch die Übertragung der Aufsicht für Finanzanlagenvermittler auf die BaFin scheint vorerst aufgeschoben.

Lange herrschte Stillstand im Gesetzgebungsverfahren um eine Deckelung der Provisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen. Einige Male ist der Gesetzesentwurf bereits von der Tagesordnung des Bundeskabinetts gestrichen worden. Aufgrund der Corona-Krise standen zuletzt andere Gesetzesvorhaben auf der Agenda. Nun scheint das Regulierungsvorhaben gestoppt – zumindest vorerst. Entsprechend äußerten sich Politiker auf dem AfW-Hauptstadtgipfel, wie der AfW-Verband in einem Pressestatement mitteilt. Doch aufgeschoben scheint nicht aufgehoben. Der AfW berichtet, dass nach Ansicht von FDP-Politiker Frank Schäffler, Mitglied im Finanzausschuss des Bundestags, eine mögliche schwarz-grüne Regierung das Thema nach der Wahl Ende 2021 wieder auf die Agenda setzen dürfte.

Lothar Binding (SPD), ebenfalls Mitglied im Finanzausschuss und finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, hält einen Kompromiss in der Regierungskoalition für denkbar, nur die Regelung für die Restschuldversicherung umzusetzen. Doch auch hier gebe es derzeit keinen konkreten Zeitplan, wie er auf dem AfW-Gipfel resümierte.

Kommt die BaFin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler?

Auch das andere große Regulierungsvorhaben, der geplante Übertragung der Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO) unter die Aufsicht der BaFin, scheint weiter auf Eis gelegt. Ein Referentenentwurf hatte bereits die ersten Hürden passiert, wurde dann aber wegen großer Einwände vorerst gestoppt. Ein Kompromissvorschlag einer schrittweisen an Bedingungen gekoppelten Übertragung der Vermittler in Gruppen bis zum Jahr 2024 sei gescheitert, wie Dr. Carsten Brodesser, CDU-Mitglied im Finanzausschuss, auf der Veranstaltung erklärte.

Ursprünglich hätte das Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz (FinAnlVÜG), das dem Aufsichtswechsel zugrunde liegt, noch vor der Sommerpause den Finanzausschuss des Bundestags passieren sollen, um Anfang 2021 in Kraft zu treten. Dieser Zeitplan scheint nun hinfällig. Wie der AfW weiter berichtet, schließt SPD-Politiker Binding eine Verschiebung um ein bis zwei Jahre nicht aus. Aber auch hier gebe es noch keinen neuen Zeitplan. (tk)

Bild: © pholidito – stock.adobe.com

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