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5. April 2023
Provisionsverbot und Bewertung von Maklerbeständen

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Provisionsverbot und Bewertung von Maklerbeständen

Neues Honorarmodell

Für das Neugeschäft stünden sie aber vor dem Problem, für sich ein neues Honorarmodell einzuführen – volumen-, anlass- oder zeitabhängige Vergütungen sind denkbar –; welches auf Akzeptanz stoßen dürfte, ist noch Spekulation. Leichter dürften sich Gewerbemakler und Makler mit vermögenden Privatkunden tun. Makler mit einkommensschwächeren Kunden dürften dagegen Umsätze verlieren – und sukzessive auch die Einkünfte aus ihrem Altbestand. Damit sinken die Erträge drastisch und folglich die Ertragswerte. Eine sichere Altersvorsorge sieht anders aus.

Auswirkung auf Kaufpreise

Sobald sich die EU-Pläne konkretisieren und sich die Einführung des Provisionsverbots abzeichnen sollte, dürfte sich dies auf die erzielbaren Kaufpreise deutlich auswirken. Höhere Schwankungen und ein deutlich sinkendes Niveau – ähnlich wie erwartete Markteingriffe der Behörden sich auf Börsenkurse auswirken, ohne dass die Maßnahme schon ergriffen worden wäre. Wer eher Privatkunden berät, dürfte gut beraten sein, sein Geschäfts­modell bereits heute zu hinterfragen, anzupassen und honorarbasierte Vergütungen einzuführen – dann kann ihn ein Provisionsverbot nicht schrecken. Wer erst damit anfängt, wenn alle damit beginnen, sieht sich vermutlich einem ruinösen Wettbewerb um die wenigen honoraraffinen Kunden ausgesetzt, weil alle gleichzeitig auf diese Kunden losgehen. Aber diese Empfehlung kann natürlich total falsch sein, sollte das Provisionsverbot dann doch nicht kommen. Eine Kristallkugel sollte man haben.

Über den Autor

Andreas W. Grimm ist Gründer des Resultate Institut und beleuchtet an dieser Stelle regelmäßig Aspekte zur Nachfolgeplanung. Gemeinsam mit AssCompact hat er den Bestandsmarktplatz initiiert.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 04/2023, S. 85, und in unserem ePaper.

Bild: © vinzstudio – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Andreas Grimm