Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG), gesetzlich bestimmter Träger der Insolvenzsicherung der bAV in Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg, hat seinen Geschäftsbericht 2021 veröffentlicht und darin bekanntgegeben, dass das Schadenvolumen im Jahr 2021 mit 725 Mio. Euro deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (1.591 Mio. Euro) gelegen hat. Diesen Rückgang führt der PSVaG auf das rückläufige Insolvenzgeschehen und die deutlich gesunkene Zahl an Großschäden von elf (im Vorjahr 39) zurück.
61 Mio. Euro direkt an Versorgungsberechtigte, 922 Mio. Euro über das Konsortium
Der PSVaG war im zurückliegenden Geschäftsjahr eigenen Angaben zufolge in 282 Sicherungsfällen (im Vorjahr 523) eintrittspflichtig. Rückflüsse aus Insolvenzforderungen in Höhe von 193 Mio. Euro hätten das Schadenvolumen ebenfalls reduziert. Im Jahr 2021 hat der PSVaG 61 Mio. Euro direkt an Versorgungsberechtigte gezahlt. Darüber hinaus zahlte das Konsortium, über das der PSVaG Rentenleistungen versichert, 922 Mio. Euro.
Drittniedrigster Beitragssatz in der PSVaG-Geschichte
Der Beitragssatz für das Geschäftsjahr 2021 betrug 0,6‰. Dies sei der niedrigste Beitragssatz seit dem Jahr 2016 und der drittniedrigste in der Geschichte des PSVaG gewesen. Der durchschnittliche Beitragssatz der letzten zehn Jahre liege bei 2,1‰ und über alle bisherigen 47 Geschäftsjahre hinweg 2,7‰. Der Beitragssatz war auf die von den Mitgliedsunternehmen gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage in Höhe von 360 Mrd. Euro zu beziehen. Ausgenommen war dabei die Beitragsbemessungsgrundlage für Versorgungszusagen über Pensionskassen. Für diese wurde der Beitragssatz für das Jahr 2021 gesetzlich auf 3‰ festgelegt und auf deren Beitragsbemessungsgrundlage in Höhe von 8,7 Mrd. Euro bezogen, was der anteiligen Finanzierung des Ausgleichsfonds dient.
Die Erträge aus Kapitalanlagen beliefen sich laut PSVaG auf 83 Mio. Euro und die Überschussbeteiligung des Konsortiums betrug 201 Mio. Euro. Dem Ausgleichsfonds wurden 74 Mio. Euro zugeführt. Dieser hat mit 3,3 Mrd. Euro seine Zielgröße von 9‰ der Beitragsbemessungsgrundlage wieder erreicht.
Für die im Jahr 2007 begonnene Nachfinanzierung der sogenannten „Altlast“ – das sind die aus Insolvenzen bis einschließlich 2005 gesicherten, aber bis dahin noch nicht finanzierten unverfallbaren Anwartschaften – war ein Einmalbeitrag von 2,2 Mrd. Euro zu erheben. Dieser wurde in 15 Raten fällig. Am 31.03.2021 wurde die letzte Rate in Höhe von 64 Mio. Euro gezahlt.
Keine verlässliche Prognose für 2022 möglich
Das Schadenaufkommen in den ersten Monaten 2022 liegt laut PSVaG auf dem Vorjahresniveau. Für die weitere Entwicklung kann insbesondere wegen der unkalkulierbaren wirtschaftlichen (Spät-)Folgen durch die Corona-Pandemie sowie der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs derzeit keine verlässliche Prognose abgegeben werden. Man rechne im Jahr 2022 mit einer sich normalisierenden Schadenentwicklung. Auch das Marktumfeld für Kapitelanlagen bleibe herausfordernd. Für 2022 erwarte man weiterhin hohe Schwankungen bei Kursen und Renditen. (ad)
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