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14. September 2026
Rating Grundfähigkeit: Weniger Tarife mit Bestnote

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Rating Grundfähigkeit: Weniger Tarife mit Bestnote

Rating Grundfähigkeit: Weniger Tarife mit Bestnote

Weniger Tarife können im aktuellen Jahrgang des Grundfähigkeitsratings von Franke und Bornberg die Höchstbewertung erreichen. Der Hauptgrund dafür: Kriterien, die sich im Markt als Standard durchgesetzt haben, erhalten keine Extrapunkte mehr. Welche Anbieter haben einen oder mehrere Top-Tarife im Angebot?

Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine der „jüngeren“ Produktlinien in der Arbeitskraftabsicherung. Das ist nicht immer ein Vorteil: Der Markt zeigt zwei gegenläufige Entwicklungen, erklärt das Analysehaus Franke und Bornberg in Verbindung mit der Veröffentlichung des Grundfähigkeitsratings 2026. Zum einen wächst das Angebot an Tarifen kontinuierlich, ohne dass sich jedoch einheitliche Marktstandards herausgebildet haben. Die Anzahl, Auswahl und Definition der versicherten Fähigkeiten bleibt weiterhin je nach Anbieter unterschiedlich. Das erschwert die Auswahl für Versicherer und Verbraucher erheblich, so Franke und Bornberg. Zum anderen steigt nun die Anzahl der tatsächlichen Leistungsfälle, was die Leistungspraxis in den Fokus rückt. Derzeit liegt die Anerkennungsquote bei rund 36% – bei der Berufsunfähigkeitsversicherung werden etwa vier von fünf Fällen anerkannt – doch aufgrund der teilweise noch jungen Bestände ist die Aussagekraft der Quote eingeschränkt.

„Gerade weil sich Grundfähigkeitsversicherungen in Leistungsumfang und Definitionen deutlich unterscheiden, kommt einer sorgfältigen Beratung besondere Bedeutung zu. Vermittler sollten ihren Kunden transparent aufzeigen, welche konkreten Voraussetzungen für eine Leistung erfüllt sein müssen und wo die Grenzen des Versicherungsschutzes liegen“, so Philipp Wedekind, Leiter Rating Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg.

Kriterien dem Marktstandard angepasst

Für das diesjährige Rating hat das Analysehaus die Kriterien überarbeitet. Zunächst wurde die Gewichtung von 14 Kriterien zu den versicherten Grundfähigkeiten angepasst. Diese fließen künftig mit geringerer Gewichtung in die Bewertung ein. Hintergrund dafür ist, dass die betroffenen Kriterien inzwischen nahezu einheitlich vom Markt erfüllt werden. Da sie sich inzwischen als Marktstandard etabliert haben, erhalten sie auch keine Extrapunkte mehr.

Gleichzeitig haben die Analysten die Grundfähigkeit „Gleichgewichtssinn“ mit ins Rating aufgenommen – bisher wurde dieser Aspekt von den bestehenden Kriterien nicht abgedeckt. Auch das Kriterium „Angebot von Unterstützungsleistungen“, welches unter anderem Beratungsangebote zu medizinischen Fragestellungen, etwa die Vermittlung einer fachlichen Zweitmeinung oder spezialisierter Ärzte, sowie die Unterstützung bei Fragen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation analysiert, wurde neu aufgenommen.

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