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4. August 2026
Recht auf Vergessenwerden in der PKV: Ist es möglich – und fair?
Recht auf Vergessenwerden in der PKV: Ist es möglich – und fair?

Recht auf Vergessenwerden in der PKV: Ist es möglich – und fair?

Die SPD hat einen Vorstoß gewagt, der auch für die Versicherungswirtschaft sehr relevant sein dürfte: ein "Recht auf Vergessenwerden" nach einer Krebserkrankung. Damit sollen Krebserkrankungen in den Risikofragen nicht mehr abgefragt werden dürfen. Ist das umsetz- und tragbar? AssCompact hat bei einer Maklerin nachgefragt.

Nach einer schweren Erkrankung wie Krebs ist die Erleichterung groß. Jedoch gibt es Bereiche, in denen Menschen auch nach der Genesung dann noch Steine in den Weg gelegt werden. Einer dieser Bereiche ist der Abschluss einer Versicherung, bei der Risikofragen gestellt werden. Auch wenn eine Krebserkrankung überstanden ist, kann es noch viele Jahre danach zu einer Wiedererkrankung gekommen, was dazu führt, dass es für die Betroffenen schwieriger ist, einen passenden Versicherungsschutz zu erhalten.

Das will die SPD ändern, vorrangig Manuela Schwesig und Lars Klingbeil, die beide selbst an Krebs litten. Klingbeil sagte laut mehreren Medienberichten den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Es darf nicht sein, dass eine überstandene Krebserkrankung Menschen ein Leben lang begleitet und sie bei Versicherungen, Krediten oder im Berufsleben benachteiligt. Wer den Krebs besiegt hat, muss auch gesellschaftlich und wirtschaftlich wieder frei nach vorn schauen können.“

Vorschlag der SPD: Recht auf Vergessenwerden

In einem Beschluss des SPD-Präsidiums vom 27.07.2026 schlägt die Partei ein „Recht auf Vergessenwerden der Erkrankung für alle gesetzlich erfassten Fälle“ vor, in denen „eine betroffene Person aufgrund einer wahrheitsgemäßen Selbstauskunft oder einer gesetzlich geregelten Datenübermittlung weiterhin mit einer früheren Krebserkrankung konfrontiert wird“. Dies betreffe u. a. auch Finanzprodukte sowie Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen.

Konkret heißt das, dass bei Versicherungen mit Risikofragen, also z. B. eine BU, eine Risikolebensversicherung oder gar eine private Krankenversicherung, nach einer gewissen Frist eine vergangene Krebserkrankung nicht mehr erfragen dürfen sollen. Die SPD nennt hier einen Zeitraum von maximal fünf Jahren.

Man kennt das Prinzip, welches Versicherer anwenden: Die Risikofragen sind dazu da, um das Risiko einer Erkrankung, bei der sie leisten müssen, ausarbeiten zu können. Daraus setzt sich auch der Beitrag für die Police zusammen. Eine gesetzliche Einschränkung bei den Risikofragen verändert natürlich die Sachlage. Aber wie kommt der Vorschlag in der Branche an?

Versicherer wenig begeistert

Der GDV hat sich zwei Tage nach dem SPD-Beschluss geäußert und in seinem Statement zwar das Ziel begrüßt, ehemaligen Krebspatientinnen und -patienten einen fairen Zugang zu Versicherungsschutz zu ermöglichen. Jedoch sei eine ausgewogene Regelung entscheiden, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert und medizinische Fortschritte ebenso berücksichtigt wie verbleibende Risiken.

Der stellvertretende GDV-Geschäftsführer, Moritz Schumann, erklärt: „Die SPD greift mit ihrem Vorschlag ein wichtiges Anliegen auf. Zugleich muss die Fairness innerhalb der Gemeinschaft aller Versicherten gewahrt bleiben. Denn alle gemeinsam tragen mit ihren Prämienzahlungen die Risiken. Deshalb unterstützt die Versicherungswirtschaft ein ausgewogenes, wissenschaftlich begründetes Recht auf Vergessenwerden. Nach einer angemessenen Frist soll eine frühere Krebserkrankung nicht mehr oder nur noch begrenzt berücksichtigt werden. Solche Fristen und Regeln müssen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Kurze pauschale Fristen werden den medizinischen Unterschieden nicht gerecht.“ Man brauche deshalb differenzierte Fristen, klare Anwendungsbereiche und tragfähige Grenzen. Das Recht auf Vergessenwerden dürfe deshalb kein pauschales Modell für alle Erkrankungen und Versicherungen werden. So entstünden faire Chancen für Krebsüberlebende und zugleich bleibe Versicherungsschutz für alle verlässlich und bezahlbar.

Ähnlich argumentiert auch Dominik Heck, Geschäftsführer des Verbands der privaten Krankenversicherung. Ein pauschales Recht auf Vergessenwerden widerspreche der Notwendigkeit einer risikogerechten Kalkulation im Einzelfall. „Sie schützt die Versichertengemeinschaft vor dauerhaft steigenden Prämien, die entstehen, wenn Risiken nicht ausreichend eingepreist wurden“, so Heck in der Süddeutschen Zeitung. Demnach bestehe bei einigen Erkrankungen selbst Jahrzehnte nach der Heilung ein deutlich erhöhtes Risiko für Rückfälle oder Folgeerkrankungen. Eine Regelung, wie sie die SPD vorschlägt, würde den Grundsatz der Gleichbehandlung für Versicherte verletzen.

Das sagt eine PKV-Maklerin

AssCompact hat sich bei der Maklerin Anja Glorius zur Situation erkundigt. Glorius ist mit KVoptimal auf die private Krankenversicherung spezialisiert – und sieht ebenso vor allem in der PKV Schwierigkeiten bei dem SPD-Vorschlag: „In der PKV halte ich eine pauschale Fünfjahresregelung für äußerst kritisch, da auch Jahre nach einer Krebserkrankung erhebliche Kosten durch Nachsorge oder ein mögliches Rezidiv entstehen können.“ Anders sieht sie es bei der Risikolebensversicherung, denn hier sei die Ausgangslage anders. In der Risikolebensversicherung werde ausschließlich das Todesfallrisiko abgesichert und nicht jede frühere Krebserkrankung würde zwangsläufig zu einer späteren Versicherungsleistung führen.

Die Argumentation der Versicherer sei für Glorius in der PKV fachlich nachvollziehbar: „Wenn ein erhöhtes Risiko nicht mehr in der Risikoprüfung berücksichtigt werden darf, werden die daraus entstehenden Leistungskosten auf das gesamte Versichertenkollektiv verteilt. Das kann langfristig zu höheren Beiträgen für alle führen.“

Darüber hinaus stelle sich für Glorius die Frage der Gleichbehandlung: „Warum sollte ausschließlich eine Krebserkrankung privilegiert werden, während andere Vorerkrankungen weiterhin zu Risikozuschlägen oder Ablehnungen führen können?“ Diese Ungleichbehandlung wäre aus meiner Sicht schwer zu begründen und würde neue Abgrenzungsprobleme schaffen.“

Was ist die Alternative?

Wie könnte man es anders lösen? Für die Krankheitskostenvollversicherung sieht Glorius derzeit keine überzeugende Alternative zur individuellen Risikoprüfung, denn diese sei die Grundlage einer verursachungsgerechten Kalkulation. In anderen Sparten wären hingegen Lösungen vorstellbar. Die Expertin nennt etwa die Krankenzusatzversicherung oder die Krankentagegeldversicherung. „Denkbar wären beispielsweise Tarife mit einem Leistungsausschluss ausschließlich für die Folgen der Krebserkrankung, während für alle anderen Erkrankungen regulärer Versicherungsschutz besteht. Dadurch würden Betroffene nicht vollständig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, ohne die Kalkulationsgrundlagen der Vollversicherung grundlegend zu verändern.“ (mki)

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