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19. Juli 2023
Rechtskonformer KI-Einsatz: praktischer Leitfaden für Unternehmen

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Rechtskonformer KI-Einsatz: praktischer Leitfaden für Unternehmen

Ob Personalakquise, Kundenservice oder Datenanalyse: Unternehmen setzen zur Verbesserung ihrer Geschäftsprozesse vermehrt auf künstliche Intelligenz. Doch auf welche rechtlichen Aspekte gilt es beim Einsatz von künstlicher Intelligenz in Unternehmen zu achten? Ein Rechtsexperte klärt auf.

Ein Artikel von Dr. jur. Thomas Schwenke, LL.M. (Auckland), Rechtsanwalt, Datenschutzauditor

Die rasant voranschreitende Entwicklung der sogenannten „künstlichen Intelligenz“ (KI) bringt auch das Recht an seine Grenzen. Zwar hatte die EU bereits ein Gesetz zur Regulierung der künstlichen Intelligenz, den sogenannten „AI-Act“, in Planung. Jedoch hat die Einführung von universell einsetzbaren Werkzeugen wie ChatGPT zu signifikanten Veränderungen geführt, weshalb mit dem AI-Act frühestens im Jahr 2025 gerechnet wird.

Aber auch wenn die Gesetzgebung der Technik erneut hinterherhinkt, kann der KI-Einsatz im Unternehmen gegen bereits bestehende Gesetze verstoßen. Der folgende Beitrag bietet daher die wichtigsten rechtlichen Aspekte auf, die im Hinblick auf das Vertrags-, Datenschutz-, Urheber- und Persönlichkeitsrecht heute und auch in der Zukunft vor der Inanspruchnahme von KI-Angeboten berücksichtigt werden sollten.

KI-Verbote und KI-Gebote

Der Einsatz von KI-Tools bei Kundenaufträgen kann einen Vertragsverstoß darstellen, wenn eine von Menschen erbrachte Leistung geschuldet war. Ferner könnte die Nutzung von KI-Tools als ein unter Umständen zustimmungspflichtiger Einsatz von Subunternehmern interpretiert werden. Zur Vermeidung rechtlicher Konflikte und Missverständnisse mit Kunden ist daher eine Regelung der Nutzung von KI in Verträgen und AGB zu empfehlen.

Umgekehrt könnte sich mit der steigenden Relevanz von KI künftig eine Pflicht zur Nutzung von KI entwickeln. Das gilt vor allem in Berufsbereichen, in denen die Qualität der Ergebnisse von hoher Bedeutung ist, z. B. in technischen oder beratenden Berufen. Eine Nichtnutzung von KI, auch wenn nur zur Absicherung der eigenen Berechnungen oder Empfehlungen, könnte dann als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden.

Einsatz von KI-Tools durch Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sind grundsätzlich dazu angehalten, ihre Aufgaben persönlich zu erfüllen. Die Nutzung von KI erfordert daher in der Regel die Zustimmung des Arbeitgebers. Dennoch könnte sich die Routine des KI-Einsatzes mit der Zeit ändern, ähnlich wie heutzutage Google zur Informationsbeschaffung eingesetzt wird. Um Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von KI zu minimieren, ist die Einführung unternehmensinterner KI-Nutzungsrichtlinien empfohlen.

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Ein Artikel von
Dr. jur. Thomas Schwenke