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6. Oktober 2026
Rechtsschutz: Allianz bietet neues Serviceprodukt
Rechtsschutz: Allianz bietet neues Serviceprodukt

Rechtsschutz: Allianz bietet neues Serviceprodukt

Die Allianz hat ihr bestehendes Portfolio in der privaten Rechtsschutzversicherung ausgebaut: Mit einer telefonischen Rechtsberatung hat der Versicherer ein neues Serviceprodukt gestartet. Was das Angebot umfasst.

Wenn sich rechtliche Fragen beispielsweise zu einer Mieterhöhung, einer Kündigung oder dem Online-Kauf bei einem Fakeshop ergeben, kann ein persönliches Beratungsgespräch mit Rechtsexperten schnell Klarheit bringen. Mit der „Telefonischen Rechtsberatung“ erweitert die Allianz ihr Angebot in der privaten Rechtsschutzversicherung um ein neues Serviceprodukt. Es umfasst bis zu zwei Beratungen pro Versicherungsjahr bei privaten Rechtsfragen nach deutschem Recht, etwa aus dem Miet-, Arbeits-, Vertrags- oder Familienrecht.

Beratungsgespräch ohne zeitliche Beschränkung

Die Beratung erfolgt durch Partneranwälte aus dem Allianz Netzwerk, die Kunden in einem persönlichen Gespräch eine individuelle juristische Einschätzung des konkreten Anliegens geben. Für die Gespräche besteht kein festes Zeitlimit. Sie enden erst, wenn die jeweilige Fragestellung geklärt ist. „Rechtliche Unterstützung sollte genau dann verfügbar sein, wenn sie benötigt wird“, erklärt Dirk Steingröver, Vorstand Privatkunden und Automotive. „Genau dieses Leistungsversprechen geben wir unseren Kundinnen und Kunden in unserem neuen Serviceprodukt: Mit der Telefonischen Rechtsberatung bieten wir ihnen einen einfachen und persönlichen Zugang zu erfahrenen Anwältinnen und Anwälten.

Ausschließlich online abschließbar

Die telefonische Rechtsberatung wendet sich an Privatkunden der Allianz ohne bestehende Rechtsschutzversicherung. Der Abschluss erfolgt ausschließlich online über das Kundenportal und erfordert eine Registrierung. Nach Vertragsabschluss gilt eine Wartezeit von einem Monat.

Nicht mit abgedeckt sind beispielsweise die Erstattung von Anwalts- oder Gerichtskosten, die Vertretung vor Gericht, gewerbliche oder selbstständige Rechtsangelegenheiten und Fälle, die nicht auf deutschem Recht basieren. In diesem Zusammenhang weist die Allianz darauf hin, dass eine Rechtsberatung nicht den Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung ersetzt.

Kunden mit einer Allianz Rechtsschutzversicherung brauchen die telefonische Rechtsberatung nicht zusätzlich, wie der Versicherer außerdem mitteilt. Für Rechtsschutzkunden sind die telefonische Erstberatung sowie zahlreiche weitere Leistungen bereits Bestandteil ihrer Absicherung. (tik)

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