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4. April 2018
Rechtsschutzversicherer orientieren sich stärker am Bedarf des Kunden
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Rechtsschutzversicherer orientieren sich stärker am Bedarf des Kunden

Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat erneut private Rechtsschutzversicherungen beleuchtet. Im Vergleich zum Vorjahresrating zeigt sich eine höhere Leistungsdichte und immer mehr Tarife bieten Schutz für private Internetnutzer, die wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen belangt werden.

Die Bedeutung des Rechtsschutzes wächst und der Bedarf ist zweifellos vorhanden. So kamen im Jahr 2016 auf je 100 Einwohner 25,1 Streitfälle. Was private Rechtsschutzversicherungen auf dem Markt bieten, hat die Ratingagentur Franke und Bornberg vor gut einem Jahr erstmals untersucht. Nun haben die Analysten erneut Tarife für die Rechtsschutzbereiche Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen überprüft. Insgesamt wurden 256 Tarife und Tarifkombinationen von 38 Gesellschaften anhand von 78 Kriterien bewertet. Im ersten Rating waren es mit 141 noch deutlich weniger untersuchte Tarife, in diesem Jahr wurden für stark modular aufgebaute Tarifwerke mit vielen optionalen Bausteinen nun mehr Kombinationen berücksichtigt.

Leistungsdichte wächst, Qualität stimmt nicht immer

Laut Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg, hat die Leistungsdichte der Tarife gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Wie das Ranking außerdem zeigt, kommen Policen mit sehr guten Leistungen für Kunden oft nicht teurer als ein schlechterer Tarif. Allerdings kann längst nicht jedes Angebot mit Qualität überzeugen. So bieten abgespeckte Produktvarianten zwar oft einen preislichen Vorteil, aber auch nur einen lückenhaften Schutz. Vor allem bei der Kostenübernahme für außergerichtliche Verfahren zeigen sich große Unterschiede.

Thema Internet wird berücksichtigt

Die Analysten von Franke und Bornberg beobachten gegenüber dem Erstrating Fortschritte beispielsweise beim Thema Internet. Inzwischen umfassen mehr Tarife Absicherung für private Internetnutzer, die wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen belangt werden und bieten zudem Unterstützung, wenn die Online-Reputation des Versicherten von Dritten geschädigt wurde.

Bei Erstattungsgrenzen noch Luft nach oben

Wie die Ergebnisse der Analyse zeigen, haben die Versicherer die Erstattungsgrenzen erhöht, hier besteht aber noch Luft nach oben. Denn häufig ist die Leistung auf höchstens 1.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt, was in vielen Fällen die Anwaltskosten nicht decken dürfte. Immer mehr Tarife bieten zudem Unterstützung, wenn die Online-Reputation des Versicherten von Dritten geschädigt wurde. Michael Franke begrüßt die Entwicklung, dass Rechtsschutzversicherer ihre Kunden auch in der digitalen Welt begleiten, sieht aber noch deutliches Verbesserungspotenzial.

Kundenfreundliche Tendenzen beim Arbeitsrechtsschutz

Auch in anderen Lebensbereichen orientieren sich die Versicherer inzwischen stärker an der Lebenswirklichkeit und dem tatsächlichen Bedarf der Kunden, so ein Ergebnis des Ratings. Demnach geht der Trend hin zur Deckungserweiterung auf Sozial-, Steuer- und Verwaltungsverfahren und es sind kundenfreundliche Entwicklungen beim Arbeitsrechtsschutz erkennbar, etwa in Form einer erweiterten Kostenübernahme bei Aufhebungsvereinbarungen. Diese deckt der klassische Rechtsschutz nicht ab, da der Versicherungsfall zum Zeitpunkt dieser Vereinbarung noch gar nicht eingetreten ist.

Die Ergebnisse des Ratings im Überblick finden sich auf den Internetseiten der Ratingagentur Franke und Bornberg. (tk)