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27. Dezember 2022
Rechtsschutzversicherung – Elementardeckung in Krisenzeiten

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Rechtsschutzversicherung – Elementardeckung in Krisenzeiten

Claims-made-Prinzip bei Vermögensschäden

Neu ist auch die alleinige Anwendung des sogenannten Claims-made-Prinzips in der Premiumvariante beim Vermögensschaden-Rechtsschutz: Hier reicht es, dass die Geltendmachung der Schadenersatzansprüche während der Vertragslaufzeit erfolgt. Bei den Varianten Basis und Komfort müssen Verstoß und Anspruchserhebung während der Vertragslaufzeit erfolgen. Eine weitere Neuerung ist die „anwachsende Nachhaftung“: Hat ein Kunde die Versicherung bezahlt und bleibt im Versicherungsjahr schadenfrei, verlängert sich automatisch die Zeit der Nachhaftung. In der Komfort-Variante des Vermögensschaden-Rechtsschutzes kann sich dadurch der Nachhaftungszeitraum auf bis zu sechs Jahre erstrecken, im Premium-Tarif auf bis zu zwölf Jahre.

Umfassende zusätzliche Serviceleistungen

In der Premiumvariante des ARAG Spezial-Straf-Rechtsschutz-Bausteins erhalten Unternehmen und Manager noch weitere hilfreiche Unterstützungsdienstleistungen. Diese reichen von einem professionellen Compliance-Webinar über die telefonische Erstberatung in Rechtsfragen bis hin zu Beratungsleistungen in puncto Datensicherheit, IT-Sicherheitsinspektionen sowie Umweltschutzgesetze.

Breites Unterstützungsangebot für Makler

Die Palette an Rechtsschutzversicherungen für die verschiedensten Zielgruppen ist groß – und damit auch die Möglichkeit der jeweiligen Absicherung. Damit Makler ihre Kunden auch beim Rechtsschutz bestmöglich beraten können, ist es wichtig, dass sie – wie bei der ARAG – im Bedarfsfall schnell und fundiert Unterstützung vom Versicherer erhalten. Sichergestellt wird dies durch hochqualifizierte Ansprechpartner sowohl zentral durch das ARAG Makler Service Center als auch vor Ort in der Fläche durch die Direktionsbevollmächtigten.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 12/2022, S. 42 f., und in unserem ePaper.

Bild: © vegefox.com – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Dr. Matthias Maslaton