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16. März 2026
Reform schädlich für Verbreitung der privaten Altersvorsorge?

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Ist die Reform schädlich für die Verbreitung der privaten Altersvorsorge?

Reform schädlich für Verbreitung der privaten Altersvorsorge?

Kostendeckel und Zillmer-Verbot

Auch beim Kostendeckel und beim Zillmer-Verbot scheint Einigkeit zu herrschen. Für Heinz ist es eine „Grundsatzfrage“, warum man immer wieder und fast ausschließlich in „unserer Branche“ aus ideologischen Gründen dieses Kostenthema voranschiebe. Der BVK-Präsident sage schon immer, dass man auf die Ausreißer, auf die „schwarzen Schafe“ achten solle. Stattdessen werde überall, sowohl bei den schlechten als auch den guten Vermittlern über derartige Regularien gesprochen.

Worüber man von Heinz Seite sprechen könne, seien mehr Transparenz sowie eine Streckung der Vergütungsauszahlung auf fünf oder zehn Jahre. Der Hauptteil der Kosten vonseiten der Vermittler entstehe jedoch am Anfang, weshalb eine Streckung auf die gesamte Vertragslaufzeit weltfremd sei.

Ähnlich sieht es wohl auch Brodesser. Die 1,5%, von denen im Gesetzentwurf die Rede ist, seien seinen Ausführungen nach dadurch entstanden, dass sämtliche Anbieter untersucht wurden und man zum Ergebnis kam, dass bei 1,5% ausreichen viele Vertriebe übrig blieben – und darum gehe es: möglichst viele Vertriebswege zu erhalten.

Ein Kostendeckel habe automatisch eine verengende Wirkung: Je niedriger der Kostendeckel, umso mehr Vertriebswege werden ausgeschlossen. Natürlich könne auch ein Fonds für 0,19% aufgesetzt werden. Doch damit habe man noch keine gute Altersvorsorge. Dafür sei Beratung gefragt und die koste Geld, welches man ausgeben müsse.

Steigen Vermittler bei geförderten Produkten aus?

Genau solch ein Vertriebsausschluss könnte unangenehme Folgen haben – nicht nur für Vermittler selbst, sondern auch für das erklärte Ziel der Reform. Denn dabei handelt es sich u. a. um nichts weniger als um eine stärkere Verbreitung geförderter privater Altersvorsorge. Brodesser zeigt sich hier besorgt, sollte man einen niedrigeren Kostendeckel, geschweige denn eine Abschaffung der Beratungspflicht oder eine Verteilung der Vertragskosten auf die gesamte Laufzeit anstreben.

Im schlimmsten Fall würden sich Vermittler aus den staatlich geförderten Produkten, bzw. zumindest aus dem Standardprodukt, wofür nach aktuellem Stand der Kostendeckel vorgesehen ist, „ausklinken“. Dieser Vertriebsweg würde also ausscheiden – ein Weg, der maßgeblich dafür verantwortlich war, dass es bei Riester eben dennoch 16 Millionen abgeschlossene Verträge gab. Daher mache Brodesser sich Sorgen, ob das Gesetz zu der Art Verbreitung führt, die man sich wünscht.

BVK-Präsident Heinz unterstreicht die Sorge um das Zillmer-Verbot damit, dass die staatlich geförderte Produktpalette für Vermittler ab dem 40. Lebensjahr nicht vermittelbar sei, denn: Davon ausgehend, dass solche Verträge 30, 40 oder mehr Jahre gültig sind, werde die Provision an die Vermittler viel zu spät ausgezahlt. Auf AssCompact Nachfrage, ob er sich wirklich vorstellen könnte, dass Vermittler dann aus diesen Produkten aussteigen, erwidert Heinz, dass man sich natürlich alles vorstellen könne und man durchaus am Zweifeln sei, ob man die Altersvorsorge dann noch aus betriebswirtschaftlicher Sicht begleiten könne. Aber dennoch müsse man beraten und davon ausgehen, dass die Menschen beim Thema Altersvorsorge Unterstützung brauchen. Auch die Politik sei hier in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Altersvorsorge und Beratung zusammen funktionieren und zusammen gedacht werden. (mki)

Bild v. l. n. r.: Dominik Hoffmann, Leiter Verbandskommunikation undGeschäftsführer beim BVK; Dr. Peter Schwark, Sprecher Deutsches Institut für Altersvorsorge (DIA); Dr. Carsten Brodesser; Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) CDU, Michael H. Heinz, Präsident des BVK, und Prof. Dr. Matthias Beenken, Fachhochschule Dortmund