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14. April 2023
Regierung will zukunftssicher investieren: Das sagen die Verbände

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Regierung will zukunftssicher investieren: Das sagen die Verbände

DDV sieht „gute Impulse für den Kapitalmarkt“

Auch der Deutsche Derivate Verband (DDV) sieht in dem Referentenentwurf eine positive Entwicklung. Darin seien „ganz konkrete Verbesserungen und Vorhaben, die es Anlegerinnen und Anlegern erleichtern, Vermögen mit Wertpapieren aufzubauen“ enthalten. Das Gesetz biete die Chance, den deutschen Finanzmarkt zu stärken und wettbewerbsfähiger zu machen, so Dr. Henning Bergmann, geschäftsführender Vorstand des DDV.

Außerdem begrüße der Verband, dass das vorgeschlagene Zukunftsfinanzierungsgesetz umfassend die Möglichkeiten der Digitalisierung aufgreife, gerade auch bei der Wertpapierverwahrung. Positiv gesehen werde auch der Ausbau einer digitalen Kommunikation mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Schaffung eines gesicherten elektronischen Kommunikationskanals.

BVI: Kapitalmarktrechtliche Vorschläge sind kritisch zu betrachten

Auch Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI, hat sich zum Gesetzesentwurf geäußert. Er sieht darin in jedem Fall einen „Fortschritt für den Standort Deutschland“, da er sowohl den Kapitalmarkt als auch die Kleinsparer stärke, die bessere Möglichkeiten zur Vermögensbildung erhalten würden. „Die Verdreifachung des Höchstbetrags der geförderten vermögenswirksamen Leistungen und damit der Arbeitnehmersparzulage ist eine sozialpolitisch sinnvolle Maßnahme, um Kleinanlegern eine stärkere Teilhabe an renditestarken Anlageformen zu ermöglichen“, so der BVI-Chef. Auch würde das Gesetz den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern, denn künftig sollen auch Infrastruktur- und Immobilienfonds stärker in Anlagen für erneuerbare Energien investieren können.

An gewissen Stellen betrachtet Richter den Entwurf aber auch kritisch bzw. ausbaufähig. So fehle für die verstärkten Investitionen in erneuerbare Energien noch die investmentsteuerrechtliche Flankierung. Auch fehlen beim Entwurf die ursprünglich genannten Freibeträge zur steuerlichen Förderung des Aktienfondssparens. Einige kapitalmarktrechtliche Vorschläge wie z. B. die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien sieht der BVI ebenfalls kritisch.

Bausparkassen fordern Nachbesserung

Die kritischsten Stimmen kommen wohl von den Bausparkassen. In einer gemeinsamen Pressemitteilung fordern der Verband der Privaten Bausparkassen e.V. und die Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen Nachbesserung beim Referentenentwurf aus Berlin. Die Politik müsse bei der Wahl der Mittel darauf achten, dass bestimmte Formen der Vermögensbildung und individuellen Vorsorge nicht diskriminiert werden. Das gelte insbesondere mit Blick auf die vorgeschlagenen Änderungen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber. Diese sehen – allerdings nur bei Vermögensbeteiligungen – unter Beibehaltung des Fördersatzes von 20% eine Verdreifachung der maximal geförderten Sparsumme auf jährlich 1.200 Euro sowie die Aufhebung der Einkommensgrenzen vor.

Unverändert bliebe der Fördersatz von 9% bis zu einer Sparsumme von jährlich 470 Euro und einer seit 1999 unveränderten Einkommensgrenze von 17.900 Euro für Alleinstehende bzw. 35.800 Euro für Verheiratete, wenn die vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Die Verbände plädieren daher dafür, bei der Förderung beide Anlageformen neutral zu behandeln, um den Sparerinnen und Sparern die freie Wahl zu lassen – insbesondere vor dem Hintergrund, dass Wohneigentum für den Großteil der Menschen in Deutschland die beliebteste Form der Vermögensbildung und Altersvorsorge sei. (mki)

Bild: © Pixels Hunter – stock.adobe.com

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