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20. März 2023
Renten in Ost und West ein Jahr früher angeglichen

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Renten in Ost und West ein Jahr früher angeglichen

Die Rente wird im Juli 2023 steigen – um 4,39% in West- und um 5,86% in Ostdeutschland. Damit wird die Rentenangleichung Ost wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen. Allerdings bleibt die Rentenanpassung hinter der Inflation zurück.

Die Rente wird zum 01.07.2023 steigen, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt. Nach nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund werden Menschen in Westdeutschland um 4,39% und in Ostdeutschland um 5,86% mehr Rente erhalten. Mit der Erhöhung gilt in West und Ost dann ein gleich hoher aktueller Rentenwert. Der aktuelle Rentenwert im Westen wird von gegenwärtig 36,02 Euro auf 37,60 Euro, in den neuen Ländern von gegenwärtig 35,52 Euro auf ebenfalls 37,60 Euro angehoben.

Hubertus Heil will gesetzliche Rente langfristig stabilisieren

„Diese Erhöhungen sind möglich, weil der Arbeitsmarkt in guter Verfassung ist und die Löhne steigen. Das Sicherungsniveau bleibt stabil bei über 48%. Aktuell gilt die Haltelinie von mindestens 48% bis zum Jahr 2025. Ich will die gesetzliche Rente langfristig stabilisieren, damit die Menschen sich auch in Zukunft auf eine gute Altersvorsorge verlassen können. Deshalb werden wir die Haltelinie von 48% über das Jahr 2025 hinaus sichern, damit die gesetzliche Rente verlässlich bleibt“, sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Die Faktoren werden bei der Rentenanpassung berücksichtigt

Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt laut BMAS 4,5% in den alten Ländern und 6,78% in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Überdies wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.

Berücksichtigung findet durch den Nachhaltigkeitsfaktor zudem die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten. Der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt sich mit – 0,1%punkten dämpfend auf die Rentenanpassung aus, teilt das BMAS mit. Der sogenannte Beitragssatzfaktor hat in diesem Jahr keine Auswirkungen auf die Rentenanpassung, da der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung unverändert geblieben ist.

Mit einer Niveauschutzklausel wird sichergestellt, dass in der Zeit bis zum 01.07.2025 das Mindestsicherungsniveau von 48% nicht unterschritten wird. Das Rentenniveau beträgt für das Jahr 2023 nach der berechneten Rentenanpassung 48,15%. Damit wird das Mindestsicherungsniveau von 48% eingehalten und die Niveauschutzklausel greift nicht.

Bei der Rentenanpassung für die neuen Bundesländer muss geprüft werden, ob sich durch die im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Angleichungsschritte oder durch die tatsächliche Lohnentwicklung ein höherer aktueller Rentenwert (Ost) ergibt. In diesem Jahr müssen mindestens 99,3% des Westwerts erreicht werden. Aufgrund der guten Lohnentwicklung wird dieser Wert übertroffen und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der aktuelle Rentenwert (Ost) auf den Westwert angehoben. Somit wird die vollständige Angleichung der Rentenwerte zwischen West und Ost ein Jahr früher abgeschlossen als gesetzlich vorgesehen.

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