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25. Mai 2021
rhion.digital überarbeitet PHV und Hundehalterhaftpflicht

rhion.digital überarbeitet PHV und Hundehalterhaftpflicht

Updates gibt es bei rhion.digital sowohl für die private als auch die Hundehalterhaftpflicht. In der PHV-Premium-Variante sind nun auch fürs Home-Schooling geliehene Laptops mitversichert. Und Hundehalter können nun den Hunde-Schutzbrief mit umfassenden Leistungen für Waldi und Co. dazubuchen.

Grundlegend überarbeitet setzt die Privathaftpflichtversicherung von rhion.digital Maßstäbe: Das Drei-Linien-Modell Standard, Plus, Premium bietet Vermittlern größtmögliche Flexibilität, um ihren Kunden bedarfsgerechte Angebote machen zu können. Die Premium-Deckung wurde im Rahmen des jüngsten Updates um einige Komponenten erweitert. Aktuell besonders im Blick steht beispielsweise das Home-Schooling, bei dem viele Schüler auf gemietete bzw. geliehene Laptops zugreifen. In der Premium-Deckung sind nun auch Schäden an diesen elektronischen Geräten mitversichert. Außerdem gibt es die Neuwertentschädigung bis 5.000 Euro. Und: In der Premium-Variante wurde die Versicherungssumme auf bis zu 50 Mio. Euro erhöht. Aber schon in der Plus-Deckung kann eine Versicherungssumme von bis zu 20 Mio. Euro vereinbart werden.

In allen Tarifvarianten mitversichert sind im Haushalt beschäftigte Personen, dazu zählen auch Pfleger und Au-Pair-Kräfte. In der Plus- und Premium-Deckung sind minderjährige Übernachtungsgäste (Enkelkinder, Freunde der eigenen Kinder), Schäden an privat geliehenen, gemieteten, gepachteten, geleasten oder aus Gefälligkeit überlassenen beweglichen Sachen sowie Betankungs- und Reinigungsschäden an fremden Kraftfahrzeugen mitversichert. Zudem umfassen Plus- und Premium-Deckung die Berufshaftpflicht für Lehrer und Erzieher sowie die Diensthaftpflicht für Beamte.

Hunde-Schutzbrief für Waldi und Co.

Außerdem hat auch die Hundehalter-Haftpflichtversicherung von rhion.digital ein Update erhalten: In der Plus-Deckung gibt es nun den Hunde-Schutzbrief, der als Baustein hinzugewählt werden kann und praktische (Notfall-)Hilfe für Frauchen, Herrchen und den geliebten Vierbeiner bietet. Was tun bei Krankheit oder Unfall des Halters? Betreuungsprobleme gehören dank des Schutzbriefs der Vergangenheit an. Zum Service gehört die Vermittlung des Hundes in eine Tierpension oder die Beauftragung eines „Gassigehers“. Aber auch zu besonderen Anlässen kann der Dienst einmal im Jahr für einen Tag in Anspruch genommen werden. Zudem sind bis zu drei Beratungen im Jahr durch den „Tele-Doc“ möglich: Auf digitalem Wege lässt sich so bestimmt die eine oder andere Sorge um das Wohl des Hundes schnell nehmen. Im Notfall aber gehören zum Leistungsspektrum des Schutzbriefs auch Fahrten zum Tierarzt oder zur Tierklinik.

Darüber hinaus sind viele weitere Serviceleistungen „rund um den Hund“ mit dem Schutzbrief abgedeckt: von der Unterstützung bei rechtlichen Fragen, wenn der Hund eine andere Person schädigt oder der Halter behördliche oder steuerliche Auskunft benötigt, bis hin zu praktischen Tipps zu Impfpflichten. Eine weitere Besonderheit ist das „Wiedergutmachgeschenk“: die nette Geste zur Besänftigung der Gemüter, wenn sich Waldi vielleicht mal in der Wade des Postboten verbissen hat.

Einige Hunderassen werden über die Hundehalter-Haftpflichtversicherung nicht abgebildet. Die so genannte Ausschlussliste wurde von rhion.digital aber nun erheblich reduziert und umfasst aktuell 16 Hunderassen. (ad)

Bild: © ulza – stock.adobe.com