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18. September 2021
Richtiger Einkommensschutz – Dann klappt’s auch mit den Leistungen
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Richtiger Einkommensschutz – Dann klappt’s auch mit den Leistungen

Nach wie vor zögern viele , sich gegen die finanziellen Risiken bei Verlust der Arbeitskraft abzusichern. Oft herrscht Skepsis gegenüber Versicherern. Umso mehr kommt es deshalb auf verständliche Leistungsbeschreibungen an. Bei der Auswahl des Produkts gilt es zudem, auf bestimmte Regelungen zu achten.

Ein Beitrag von Ingo Gerlach, Produktmanager Leben bei den Basler Versicherungen

Psychische Erkrankungen, Sport- oder Arbeitsunfälle, Herzinfarkt, Krebs und andere schwerwiegende Erkrankungen sind Leistungsauslöser, bei denen man vorüber­gehend nicht in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Es gibt viele Möglichkeiten, eventuelle Einkommenseinbußen auszugleichen. Im Folgenden wird beschrieben, warum klare und nachvollziehbare Leistungsbeschreibungen so wichtig für die richtige Auswahl des Versicherungsschutzes sind.

Skepsis gegenüber Versicherern

Obwohl der Wunsch und die Notwendigkeit einer Einkommensabsicherung klar erkannt werden, verhindern Befürchtungen wie beispielsweise sich nicht ausreichend mit Versicherungen auszukennen oder Vertrauensvorbehalte den entscheidenden Schritt für eine Absicherung. Dies zeigt eine aktuelle Studie von SiriusCampus im Auftrag der Basler Versicherungen. Teilnehmer der Studie sagten beispielsweise: „Leider finde ich solche Art von Versicherungen sehr undurchsichtig und habe oftmals Angst, dass sich die Versicherer im Schadenfall hinter ihren Paragrafen verstecken.“

Die am häufigsten genannten Befürchtungen, die den Abschluss einer Einkommensabsicherung verhindern, sind das Gefühl, sich zu wenig mit Versicherungen gegen Erwerbsausfall auszukennen (35%), und die Angst, Leistungen erst nach juristischen Prozessen zu erhalten (33%). Ein großes Problem ist auch ein Mangel an Vertrauen unter den Befragten. Nur 9% stimmten voll und ganz zu, dass sie die Entscheidungsprozesse der Versicherer für nachvollziehbar und transparent halten. Diese Befürchtungen gilt es mit kundenfreundlichen Regelungen aufzulösen.

Vielfältige Möglichkeiten der Einkommenssicherung

Die Bedarfssituationen sind ebenso individuell wie die Lösungsmöglichkeiten vielfältig. Als Standard anerkannt ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die eine Rentenzahlung leistet, wenn der Beruf zu mindestens 50% nicht ausgeübt werden kann. „Für viele Kunden ist diese Definition sehr abstrakt, es gibt aber auch sehr kundenfreundliche Regelungen, die einfach und verständlich sind. Eine weitere Möglichkeit der Einkommensabsicherung ist eine modular aufgebaute Grundfähigkeitsversicherung (GF) mit umfangreichen Zusatzbausteinen. Die Grundfähigkeitsversicherung ist in den letzten Jahren in den Beratungsfokus gerückt, weil sie gezielt Fähigkeiten und Fertigkeiten absichert, die für den Kunden unverzichtbar sind und konkret erlebt werden. Weitere Absicherungsmöglichkeiten wie die Unfall-, die Erwerbsunfähigkeits-, die Schwere-Krankheiten-Versicherung oder Multi-Risk-Policen bieten oft nur einen reduzierten Absicherungsumfang.

Klare und verständliche Leistungsversprechen

Einige der angebotenen Versicherungslösungen sind besonders kundenfreundlich und können den Absicherungsumfang stark erweitern. Eine gute Einkommensversicherung beschreibt schon in den Versicherungsbedingungen für jeden Kunden klar und verständlich die Leistungs­voraussetzungen und vor allem die Leistungsauslöser. Kunden ist es in der Regel sehr wichtig, dass sie verstehen, wann bzw. nach welchen Kriterien eine Leistungszahlung, also hier eine Rentenzahlung, erfolgt. Folgende Regelungen sollten bei der Auswahl einer Einkommensabsicherung unbedingt berücksichtigt werden:

Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Arbeitsunfähigkeit mit der Gelber-Schein-Regelung

Eine durchgehende Krankschreibung von mehr als sechs Monaten reicht aus, um eine vereinbarte Rente für bis zu 36 Monate zu erhalten. Es wird nur ein Nachweis durch den sogenannten gelben Schein benötigt – schnell, unbürokratisch und ohne zusätzliche Prüfung durch den Versicherer.

  • Pflegebedürftigkeit

Bei Pflegebedürftigkeit ist es von Vorteil, wenn bereits ab einer Einschränkung der ADL (Activities of daily living, also die Aktivitäten des täglichen Lebens) eine Rente gezahlt wird. Der oder die Versicherte kann dabei nicht alle Verrichtungen des täglichen Lebens ausüben. Dazu gehören: die Fähigkeit, sich in einem Zimmer zu bewegen, Aufstehen und Zubettgehen, sich an- und ausziehen, Mahlzeiten und Getränke einnehmen, sich waschen und auf Toilette gehen.

  • Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Dabei reicht es aus, wenn eine Bescheinigung zur vollen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen vorgelegt wird.

  • Infektionsschutz

Die Voraussetzung für die Zahlung der Rente setzt ein teilweises oder vollständiges Berufsverbot wegen einer Infektion voraus. Dieser Schutz sollte für alle Berufe möglich sein.

  • Soforthilfen bei Verlust von Grundfähigkeiten oder schweren Erkrankungen

Bei bestimmten schweren Beeinträchtigungen wird von einigen Versicherern eine einmalige Leistung von bis zu 15 Monatsrenten gezahlt. Die Beeinträchtigungen sind zum Beispiel der Verlust der Fähigkeiten Sehen und Hören und wenn das Fortbewegen nur noch mit einem Rollstuhl möglich ist. Aber auch bei bestimmten Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, eingeschränkte Lungen-, Nieren- oder Leberfunktion sowie Koma wird eine befristete Rente gezahlt. In der Zwischenzeit kann in Ruhe ein Leistungsantrag auf BU-Rente gestellt werden.

Grundfähigkeitsversicherung
  • Mobilität Führerschein

Neben dem Verlust des Pkw-Führerscheins kann auch der Motorradführerschein abgesichert werden. Sehr gute Versicherungen greifen bereits, wenn aus medizinischen Gründen gar keine Fahrerlaubnis erteilt werden kann. Die Voraus­setzungen für den Verlust der Pkw-Fahrerlaubnis sind viel eher erreicht als bei den anderen Grundfähigkeiten. Bei welchen gesundheitlichen Einschränkungen die Fahrerlaubnis verloren geht, legt außerdem der Gesetzgeber fest und nicht der Versicherer. Daher ist diese Regelung besonders wertvoll.

  • Psychische Erkrankungen

Für die Absicherung psychischer Erkrankungen werden unterschiedliche Konzepte angeboten. Eines der besten Konzepte ist die Absicherung gemäß der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, das bedeutet, die Leistungsvoraussetzung ist erreicht, wenn der Versicherte weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig ist.

  • Nutzung von Atemschutzgeräten

Für Rettungskräfte ist es oft notwendig, Atemschutzgeräte zu nutzen. In einer sogenannten G26-Untersuchung wird geprüft, ob dauernde gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Nutzung von Atemschutzgeräten vorliegen.

Durch diese eindeutigen Regelungen können sehr schnell und unbürokratisch Leistungen gezahlt werden. Zu beachten sind auch Ratings und kundenfreundliche transparente Antragskonzepte. Zusätzlich sollte auch auf die Services im Leistungsfall wie Teleclaiming, Leistungs-check durch externe Dienstleister oder Vor-Ort-Besuche durch Spezialisten geachtet werden.

Fachwissen vertiefen beim AKS-Symposium

Zeitgemäße Lösungen und Konzepte zur Arbeitskraftabsicherung (AKS) sind Thema der AssCompact Wissen Veranstaltung „AKS-Symposium“, das am 23. September in hybridem Format stattfindet – in Berlin und auf der digitalen Veranstaltungsplattform DKM365. Auch die Basler als Partner des Symposiums ist mit einem Vortrag vertreten. Weitere Informationen zu Anmeldung und Programm finden Sie unter asscompact.de/aks-symposium.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Arbeitskraftabsicherung“ und in unserem ePaper.

Bild oben: © 1STunningART – stock.adobe.com; Porträtfoto: © Basler

 
Ein Artikel von
Ingo Gerlach