Verbessert haben sich mit der aktuellen Gesetzesänderung beim Wohn-Riester auch die Regelungen für Umschuldungen. Für den Erhalt der Riester-Förderung kommt es nun nicht mehr darauf an, wann die Immobilie angeschafft bzw. hergestellt wurde. Wie die LBS West erklärt, können damit ab dem nächsten Jahr auch alle Eigentümer, die ihre Immobilie vor 2008 gebaut oder gekauft haben, ihren Riester-Kredit oder ihr Riester-gefördertes Bauspardarlehen für die Umschuldung nutzen.
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können