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17. Dezember 2025
Riester wird abgelöst: Kabinett beschließt Altersvorsorgereform
Riester wird abgelöst: Kabinett beschließt Altersvorsorgereform

Riester wird abgelöst: Kabinett beschließt Altersvorsorgereform

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett zur Reform der privaten Altersvorsorge getagt – mit Erfolg. Der Anfang Dezember vorgelegte Referentenentwurf des Finanzministeriums wurde beschlossen. Ab dem 01.01.2027 soll es ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot geben.

Wenn man die Vorgeschichte betrachtet, muss man schon fast sagen: Es hat lange gedauert. Und ganz fix ist es ja immer noch nicht – der Bundestag und der Bundesrat müssen dem Ganzen noch zustimmen. Aber durchs Kabinett ist sie schon einmal: die Reform der privaten Altersvorsorge samt Altersvorsorgedepot. In gewisser Weise ein Gamechanger, denn: Damit ist es ab dem 01.01.2027 möglich, ohne Versicherungsmantel staatlich gefördert am Kapitalmarkt zu investieren.

Bereits um die Mittagszeit am Mittwoch war das Thema im Kabinett wohl abgefrühstückt, denn dann kam schon eine Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums zum Thema in die Redaktionspostfächer, die die wichtigsten Punkte darlegt.

Details zur privaten Altersvorsorgereform

Im Einzelnen geht es um folgende Punkte, die auch dem Referentenentwurf bereits zu entnehmen waren:

  • Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben wird als neue Produktkategorie eingeführt. Dies ermöglicht höhere Renditechancen. Daneben gibt es für Altersvorsorgende mit einem höheren Sicherheitsbedürfnis weiterhin Garantieprodukte, bei denen das garantierte Kapital 80% oder 100% der gezahlten Beiträge betragen darf.
  • Die starre Grundzulage von 175 Euro wird von einer zum Beitrag proportionalen Zulage bis zu 480 Euro abgelöst. Für jeden eingezahlten Euro bis 1.200 Euro wird es zukünftig einen staatlichen Zuschuss von 30 Cent als Grundzulage geben. Für weitere bis zu 600 Euro sind es 20 Cent pro Euro. Der maximale geförderte Eigenbeitrag beläuft sich somit auf 1 800 Euro pro Jahr. Zusätzlich setzt der Entwurf die Vereinbarung des Koalitionsausschusses vom 10.12.2025 um, die Grundzulage für Eigenbeiträge bis 1 200 Euro ab 2029 jährlich auf 35 Cent pro angespartem Euro zu erhöhen.
  • Anbieter müssen ein eigenes Standardprodukt oder das Standardprodukt eines kooperierenden Anbieters anbieten. Dies ist ein besonders einfaches Altersvorsorgedepot mit Standardeinstellungen und begrenzten Kosten.
  • Die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger werden reduziert. Die Abschluss- und Vertriebskosten werden auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt. Zudem erhöht sich der Wettbewerb durch neue Produkte, neue Anbieter und Vereinfachungen.
  • Es gibt eine flexiblere Auszahlungsphase und mehr Wettbewerb, indem alternativ zur lebenslangen Leibrente künftig langlaufende Auszahlungspläne (Laufzeit mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres) ohne Restkapitalverrentung zulässig sind.
  • Die steuerliche Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern wird beibehalten. Zudem bleibt der Sonderausgabenabzug. Darüber hinaus wird das System grundlegend vereinfacht, unter anderem durch eine beitragsproportionale Ausgestaltung der Zulagen und den Wegfall der einkommensabhängigen Mindesteigenbeitragsberechnung.
  • Die Frühstart-Rente stärkt die Altersvorsorge der jüngeren Generation durch ein individuelles Altersvorsorgedepot für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren mit garantiertem staatlichem Zuschuss von 10 Euro pro Monat. Die individuellen Depots werden an die neuen Angebote der privaten Altersvorsorge anknüpfen.
  • Für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche, deren Eltern kein Altersvorsorgedepot eröffnen, wird es eine kollektive Anlagelösung geben. Ansprüche sind somit nicht abhängig von der elterlichen Entscheidung. Bei einer nachträglichen Depoteröffnung können die Mittel, die bisher in der Auffanglösung gelandet sind, auf den persönlichen Vertrag übertragen werden.
Riester wird abgelöst

Ebenfalls spannend: Die Mitteilung des Finanzministeriums spricht von einer „Ablösung“ der Riester-Rente – und genauso soll es wohl auch in der Praxis umgesetzt werden. Denn über die Mitteilung hinaus veröffentlichte das BMF außerdem einen FAQ-Katalog, in dem noch einige Details erläutert werden. Gekündigt werden müssen bestehende Riester-Verträge selbstverständlich nicht, für diese gilt ein Bestandsschutz und sie können wie gewohnt und mit der bisherigen steuerlichen Förderung weitergeführt werden.

Allerdings können durch Erklärung gegenüber dem Anbieter bestehende Riester-Verträge auch in die neue steuerliche Förderung gewechselt werden, unter Beibehaltung der sonstigen Konditionen. Und auch ein Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen Neuvertrag mit gänzlich neuen Konditionen ist möglich. Dabei können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, die gesetzlich gedeckelt sind. Beim Wechsel muss dann entschieden werden, ob man künftig in ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt einzahlen möchte.

GDV äußert sich

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat sich zügig zum Beschluss des Kabinetts geäußert – positiv wie negativ. Dass die Politik dabei stärker auf kapitalgedeckte Elemente setzt, sei richtig, wenngleich viele Länder diesen Weg schon vor über 20 Jahren gegangen seien. Ebenso gelobt werden die zusätzlichen Spielräume, die durch die Wahl zwischen drei Garantiestufen (100%, 80% und 0%) ermöglicht werden.

Gleichzeitig allerdings sieht der GDV Verbesserungsbedarf. Jene „starre Begrenzung“ auf drei Garantiestufen sollte durch einen flexiblen „Schieberegler“ ersetzt werden, mit dem Kunden und Kundinnen ihre individuelle Garantie zwischen 0 und 100% einstellen und so ihre persönliche Balance zwischen Sicherheit und Renditechancen wählen können, findet der Verband. Auch bewertet er kritisch, dass beim Anbieterwechsel erneut Abschlusskosten auf bereits angespartes Kapital erhoben werden. Aus Sicht des GDV dürfe ein Wechsel nicht zu doppelten Abschlusskosten führen. (mki)