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21. April 2026
Lebensversicherung: Erneute Klage gegen Klausel zum Rentenfaktor
Lebensversicherung: Erneute Klage gegen Klausel zum Rentenfaktor

Lebensversicherung: Erneute Klage gegen Klausel zum Rentenfaktor

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht erneut gegen Klauseln zur Kürzung des Rentenfaktors in Lebensversicherungen vor. Nach einem BGH-Urteil vom Dezember 2025, das eine Allianz-Klausel für unwirksam erklärte, hat sie nun weitere Klagen gegen die Allianz und die R+V eingereicht.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lässt erneut Klauseln zur Kürzung des Rentenfaktors in Lebensversicherungen gerichtlich prüfen. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof (Az: IV ZR 34/25) im Dezember 2025 eine Klausel in einer bestimmten fondsgebundenen Riester-Rente der Allianz als unwirksam erklärt. In dem Urteil beanstandete der BGH, dass die Klausel dem Versicherer ein einseitiges Recht zur Absenkung der Rentenleistung einräumte, ohne eine spätere Wiederheraufsetzung des Rentenfaktors bei einer Verbesserung der Umstände vorzusehen.

Jetzt hat die Verbraucherzentrale gegen die Allianz Lebensversicherungs Klage am OLG Stuttgart und gegen die R+V Lebensversicherung Klage am OLG Frankfurt am Main eingereicht.

Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilt, hat sie mittlerweile über 160 weitere Versicherungsverträge in Bezug auf die verwendeten Klauseln zur Herabsetzung des Rentenfaktors überprüft. Fündig wurde sie anscheinen in mehreren Fällen.

Gleiche Problematik trotz unterschiedlicher Formulierungen

Die nun streitigen Klauseln der Allianz und der R+V unterscheiden sich im Wortlaut von der bereits vom BGH beanstandeten Regelung, verfolgen jedoch aus Sicht der Verbraucherschützer dasselbe Grundprinzip: Sie würden den Versicherern Spielräume zur nachträglichen Absenkung der Rentenleistung gewähren, ohne sie zugleich transparent und verbindlich zu verpflichten, Leistungsabsenkungen bei verbesserten Rahmenbedingungen rückgängig zu machen.

„Private Rentenversicherungen werden mit stabilen und verlässlichen Leistungen beworben. Dann müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher auch darauf verlassen können, dass diese Leistungsversprechen nicht nachträglich ausgehöhlt werden“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Verbraucherschützer sehen Gesetzgeber in der Pflicht

Aus Sicht der Verbraucherschützer handelt es sich um ein strukturelles Problem. Während die Absenkung von Rentenfaktoren die wirtschaftliche Situation der Versicherer verbessert habe, würden die Kosten späterer Korrekturen regelmäßig auf die Versichertengemeinschaft verlagert, etwa durch eine Kürzung der Überschussbeteiligung. Hier sei der Gesetzgeber gefordert, betont Nauhauser. (bh)

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