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11. Mai 2023
ROLAND aktualisiert Managerrechtsschutz
ROLAND aktualisiert Managerrechtsschutz

ROLAND aktualisiert Managerrechtsschutz

ROLAND Rechtsschutz hat seinen Managerrechtsschutz einem Update unterzogen. Die Police kann aus verschiedenen Bausteinen individuell – je nach Bedarf – zusammengestellt werden. Einige der neuen Leistungen sind laut dem Rechtsschutzanbieter neu auf dem Markt.

ROLAND Rechtsschutz hat seinen Managerrechtsschutz neu aufgelegt. Die Police, die sich an Vorstände, Unternehmensleiter und Führungskräfte richtet, kann je nach Bedarf individuell zusammengestellt werden. Jeder der drei Bausteine Universalstrafrechtsschutz, Vermögensschadenrechtsschutz und Anstellungsvertragsrechtsschutz ist in einer Standard- sowie einer Premiumvariante verfügbar. Einige der neuen Leistungen sind laut ROLAND in ihrer Form einzigartig im Markt.

Universalrechtsschutz ermöglicht Kunden Zugang zu digitalen Schulungen

Der Universalstrafrechtsschutz greift, wenn dem Versicherungsnehmer eine Straftat vorgeworfen wird. Neben Kostenübernahmen für Strafverteidiger und andere juristische Experten sowie Strafkautionen bis zu 1 Mio. Euro werden auch forensische Dienstleistungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro übernommen.

Neuerdings können auch Preis- und Ausschreibungsabsprachen mitversichert werden. Zudem haben Kunden die Möglichkeit, an einer ausführlichen Compliance-Schulung oder einem Webinar zur Managerhaftung teilzunehmen. Das U-Haft-Package ist weiterhin Teil des Bausteins.

Im Vermögensschadenrechtsschutz fallen einige Sublimits

Der Baustein Vermögensschadenrechtsschutz unterstützt Versicherungsnehmer, Schadenersatzansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden abzuwehren. Neben Anwaltskosten werden hier auch Kosten für notwendige PR-Arbeit im In- und Ausland übernommen – im Premiumtarif sogar weltweit. Neu in diesem Baustein ist ein Cyberberatungsrechtsschutz von bis zu 2.500 Euro sowie die Claims-Made-Regelung, die eine Pflichtverletzung auch vor Vertragsbeginn mitversichert, sofern der Anspruch während der Vertragslaufzeit erhoben wird. Bei präventiven Beratungs- und Meditationsleistungen entfallen jegliche Sublimits.

Reduzierte oder gar keine Wartezeiten im Anstellungsvertragsrechtschutz

Auch im Anstellungsvertragsrechtsschutz wird bei außergerichtlichen Streitigkeiten im Premiumtarif auf Sublimits verzichtet, bei Aufhebungsverträgen wurde es auf 30.000 Euro erhöht. Im gerichtlichen Bereich werden ab sofort auch die Kosten für Honorarvereinbarungen erstattet. Die Wartezeit wurde außerdem von sechs auf drei Monate reduziert, bei einem Wechsel aus dem ROLAND Berufsrechtsschutz entfällt sie sogar ganz.

Neue Serviceleistungen

Auch neue Serviceleistungen sind in die Police integriert worden. So können Versicherungsnehmer nach drei schadenfreien Jahren ab sofort eine Bonus-Rechtsberatung zu einem beliebigen Rechtsproblem in Verbindung mit ihrer beruflichen Tätigkeit bis zu einer Höhe von 2.500 Euro im Jahr in Anspruch nehmen.

Ein weiterer neuer Service ist die sogenannte Lebenslagenberatung. Diese bietet eine telefonische Beratung bei psychosozialen Angelegenheiten, beispielsweise bei Problemen im Beruf oder in der Familie. (js)

Bild: © Delmaine Donson/peopleimages.com – stock.adobe.com