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26. Juli 2022
Sachwerte: Aufklärungspflicht über Totalverlustrisiko?

Sachwerte: Aufklärungspflicht über Totalverlustrisiko?

Sachwerte wie Edelmetalle oder Immobilien bieten Inflationsschutz. Zugleich besteht bei ihnen grundsätzlich auch ein Totalverlustrisiko. Doch haben Finanzberater hierüber eine Aufklärungspflicht? Ein aktuelles E-Book ordnet die derzeitige Rechtsprechung dazu ein.

Im Anlagebereich existieren viele Investmentoptionen für Anleger. Und eine davon ist die Sachwertanlage. Zu den klassischen Sachwerten zählen Edelmetalle wie Gold, Silber oder auch Münzen sowie Immobilien. Dazu gesellen sich noch speziellere Sachwerte wie Oldtimer, Kunstwerke oder auch Briefmarken sowie Schiffscontainer. Das besondere von Sachwerten: Sie sind unabhängig von der Währungs- und Zinsentwicklung, und sie bieten grundsätzlich auch einen Inflationsschutz. Denn Sachwerte besitzen einen physischen Eigenwert, der wie bei reinen Geldanlagen nicht zwangsläufig einen Wertverlust durch die Inflationsdynamik erleidet.

Aufklärungspflichten beim Thema „Totalverlustrisiko“?

Trotzdem ist der Kapitalerhalt durch ein Investment in Sachwerte nicht garantiert. Auch gefragte Güter wie Immobilien und Gold können vorübergehend stark an Wert verlieren. Grundsätzlich besteht sogar ein Totalverlustrisiko, wenn der Sachwert verloren geht oder – am Beispiel eines Investments in Immobilien – die Fremdfinanzierung nicht mehr bedient werden kann und die Bank den Sachwert als Sicherheit einfordert.

Haben demnach Finanzberater im Beratungsgespräch eine Aufklärungspflicht über dieses Totalverlustrisiko gegenüber ihren Kunden? Der BGH hat zu dieser Rechtsfrage noch nicht entschieden. Die Gerichte wiederum urteilen derzeit recht unterschiedlich, mal zulasten des Beraters, mal zulasten des Anlegers. Daher wird es für den BGH eine Wertungsfrage sein, ob es sich beim Totalverlustrisiko um ein allgemein bekanntes Risiko handelt, das nicht gesondert aufzuklären ist, oder ob über dieses Risiko ungefragt aufzuklären ist.

Aktuelle Bucherscheinung zu dieser Rechtsfrage

Passend dazu hat der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Oliver Renner, tätig bei der Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, nun in einem E-Book einen Überblick sowie eine Einordnung der derzeitigen Rechtsprechung in dieser Rechtsfrage mit dem Titel „Sachwertanlagen – Aufklärungspflicht über Totalverlustrisiko“ veröffentlicht. Der Autor des Buches kann unter O.Renner@wueterich-breucker.de oder unter 0711/239920 kontaktiert werden. (as)

Bild: © peterschreiber.media – stock.adobe.com