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12. Juni 2020
SDK führt neue Krankenzusatztarife ein

SDK führt neue Krankenzusatztarife ein

Die SDK hat ihr Angebot an Krankenzusatzversicherungen für Privatkunden und im Rahmen der bKV für Firmenkunden überarbeitet. Beim neuen Tarifsystem lässt sich die Erstattungshöhe flexibel festlegen. Ein Wechsel in höhere Tarifstufen ist ohne Gesundheitsprüfung alle fünf Jahre möglich.

Mit neuen Krankenzusatztarifen will sich die SDK strategisch als Gesundheitsspezialist positionieren. Der Versicherer hat sein Portfolio der Krankenzusatzversicherung für Privatkunden und im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung für Firmenkunden überarbeitet. Die Krankenzusatzversicherung gewinne bei Kunden und Vermittlern an Bedeutung, unterstreicht der SDK-Vertriebsvorstand Olaf Engemann: „Deshalb war es für uns als Gesundheitsspezialist wichtig, sie zu modernisieren. Bei den neuen Zusatzversicherung setzt die SDK auf umfassende Versicherungsleistungen und ein transparentes Tarifsystem, bei dem sich die Erstattungshöhe flexibel festlegen lässt.

Die Zahnzusatz- und die ambulante Zusatzversicherung sind wie im Markt üblich nach Art Schaden kalkuliert, die stationäre Krankenzusatzversicherung nach wie vor mit Alterungsrückstellungen. In allen Produktlinien gibt es keine Wartezeiten. Zudem ist ein Wechsel in höhere Tarifstufen ohne Gesundheitsprüfung alle fünf Jahre möglich. „Unsere bisherigen Tarife waren zum Teil nicht mehr zeitgemäß, nun haben wir Leistungslücken geschlossen und sind zugleich noch kundenfreundlicher geworden,“ erklärt Benno Schmeing, verantwortlicher Vorstand für den Betrieb, die Mathematik und das Produktmanagement.

Zusatzschutz Zahn, Krankenhaus oder ambulant

Beim Zusatzschutz Zahn besteht die Regelung, dass die Leistungen immer inklusive der Zahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung gelten. Es können bis zu drei fehlende Zähne mitversichert werden. Da es kein Höchstaufnahmealter mehr gibt, ist die Zahnzusatzversicherung eine Option für Kunden aller Altersklassen. Die neue ambulante Zusatzversicherung schließt Naturheilverfahren ein, deckt alle relevanten GKV-Lücken ab und bietet eine hohe Brillenleistung sowie Laserbehandlung für die Augen (refraktive Chirurgie). Beim Zusatzschutz Krankenhaus haben Kunden die Wahl zwischen der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder können nun auch die Leistungen des Einbettzimmers für einen Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall absichern.

bKV für weitere Branchen und einem Beitragsfreistellungstarif

In der betrieblichen Krankenversicherung lassen sich nun bisher nicht versicherbare Branchen absichern. Hier bietet die SDK einen Beitragsfreistellungstarif. Für Beschäftigte, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, in Elternzeit- oder Familienpflegezeit geht, bezahlt der Arbeitgeber bis zu 36 Monate lang keinen Beitrag, der Mitarbeiter hat aber dennoch den vollen Versicherungsschutz. „Dieser Baustein ist auch für bereits bestehende bKV-Verträge eine sinnvolle Ergänzung“, betont Schmeing.

 Online-Abschlussstrecke

Wie die SDK mitteilt, wurde das Angebot auch im Hinblick auf Vertrieb und Prozesse weiterentwickelt. So hat der Versicherer eine Online-Abschlussstrecke gebaut und wird in Kürze auch in marktrelevanten Vergleichsportalen vertreten sein. Risikoprüfung und Antragsannahme direkt am Point of Sale sorgen für einen schlanken Betreuungsprozess. (tk)

Bild: © REDPIXEL – stock.adobe.com