AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
21. Juli 2020
Signal an Berlin: Bayern stoppt Mietenstopp

Signal an Berlin: Bayern stoppt Mietenstopp

Der VerfGH Bayern hat dem Volksbegehren für einen Mietenstopp in Bayern ein Ende gesetzt. Das Land habe keine Gesetzgebungskompetenz im Mietrecht. Der Fall hat auch Signalwirkung für den Berliner Mietendeckel. Die Kampagne will nun Druck auf Bundesebene ausüben, um die Mieten zu begrenzen.

Vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VerfGH Bayern) ist ein Entscheidung zum sogenannten Mietenstopp in Bayern getroffen worden. Die Entscheidung ist deshalb von bundesweiter Bedeutung, da sie auch Signalwirkung für den Berliner Mietendeckel und andere landeseigene Vorhaben zur Mietpreisbegrenzung hat.

Breites Bündnis kämpft für Mietenstopp

In Bayern hatten der Mieterverein München und der Deutsche Mieterbund (DMB) gemeinsam mit Parteien und Gewerkschaften ein Volksbegehren initiierte, das die Mieten in 162 bayerischen Kommunen für sechs Jahre einfrieren sollte. Über 52.000 Bürger hatten das Vorhaben per Unterschrift unterstützt. Doppelt so viele wie nötig. Das Volksbegehren war vom Bayerischen Innenministerium als nicht gesetzeskonform abgelehnt worden. Der VerfGH Bayern sollte nun klären, ob das Vorhaben zulässig ist.

Volksbegehren unzulässig

Die Richter prüften das Volksbegehren ließen es aber nicht zu. Das Land Bayern habe nicht die Gesetzgebungskompetenz, um das Mietrecht zu ändern. Mietrecht sei Sache des Bundes. Das Volksbegehren dürfe jedoch nur die Landesgesetzgebung anpassen.

Einzelne Richter glauben an Vereinbarkeit mit Bundesrecht

Drei Richter wichen mit der Abgabe eines Sondervotums von der Entscheidung des VerfGH Bayern ab. Sie waren der Meinung, das Volksbegehren hätte zugelassen werden müssen, da es mit Bundesrecht in Einklang gebracht werden könne. Da der VerfGH Bayern jedoch aus 39 Personen besteht, handelt es sich bei der Meinung der drei Richter um eine Außenseiterposition.

Signalwirkung für Berliner Mietendeckel

Das Land Berlin stützt sich bei seiner Durchsetzung des Mietendeckels, der die Mieten für 1,5 Mio. Wohnungen einfrieren soll, auf die landeseigene Zuständigkeit für das Wohnungswesen. Auch im Berliner Fall sind Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes, aber auch vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Neben der Frage der Zuständigkeit bei der Gesetzgebungskompetenz, stellen sich auch Fragen der Verhältnismäßigkeit. Immerhin wird durch eine Deckelung der Mieten in die Eigentumsrechte der Vermieter eingegriffen.

Bündnis will sich auf Bundesebene für Mietenstopp stark machen

Das bayerische Bündnis, das sich dem Mietenstopp verpflichtet hatte, hat nun angekündigt zukünftig Druck auf die Große Koalition ausüben zu wollen. Unter dem Motto „Bayern kann’s nicht!“ zielt die Kampagne mit ihren Anstrengungen nun auf die Bundesebene, um eine Veränderung der Gesetzeslage durchzusetzen. (tku)

VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16.07.2020, Az.: Vf. 32-IX-20

Bild: © spuno – stock.adobe.com