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22. Juli 2020
SIGNAL IDUNA sichert Handelsbetriebe ab

SIGNAL IDUNA sichert Handelsbetriebe ab

Mit dem SI-Handelsschutz bietet die SIGNAL IDUNA ab Ende Juli eine Vielgefahren-Versicherung für Handelsbetriebe, mit der sich Firmen gegen existenzgefährdende Risiken absichern können. Dabei hat der Versicherer Leistungspakete geschnürt, die sich flexibel an den jeweiligen Bedarf anpassen lassen.

Ab Ende Juli können sich Handelsbetriebe mit dem SI-Handelsschutz der SIGNAL IDUNA umfassend gegen geschäftsrelevante Risiken absichern – von der betrieblichen Haftpflicht- über die Geschäftsinhalts- und Maschinen- bis hin zur Elektronikversicherung. Die einzelnen Leistungspakete lassen sich flexibel an den eigenen Bedarf anpassen. Die Selbstbeteiligung kann der Betriebsinhaber flexibel bestimmen in Stufen zwischen 0 und 2.500 Euro pro Schadenfall.

So sehen die Leistungspakete aus

Das Herzstück des SI-Handelsschutzes bildet die für die Existenzsicherung eines Betriebes essenzielle Haftpflichtversicherung. Das Haftpflichtpaket umfasst unter anderem die Erweiterte Produkthaftpflicht, zudem sind Produktrückrufe und weltweites Handelsrisiko abgedeckt.

Das Sachpaket sichert neben anderem das Betriebsunterbrechungsrisiko ab sowie Elementarschäden, Glasbruch, Einbruchdiebstahl und Baustellenrisiko. Da bei Baustellen Parkplätze wegfallen und Kunde infolge von Absperrungen wegbleiben, leistet der Versicherer beim Baustellenschutz beispielsweise für Werbemaßnahmen, die Anmietung von alternativen Geschäftsräumen oder Verkaufscontainern sowie die Gebühren für Online-Verkäufe.

Über das Unterwegs-Paket bietet die SIGNAL IDUNA Versicherungsschutz für Beteiligungen an Ausstellungen und Messen. Weitere essenzielle Gefahren sind über die Pakete „Elektronik“, „Maschinen“, „Food“ und „Transport“ gedeckt.

Differenzdeckung und Top-Schutz-Garantie

Die Vielgefahren-Versicherung sieht außerdem eine Differenzdeckung und eine Top-Schutz-Garantie vor. Damit wird der Versicherungswechsel erleichtert und sichergestellt, dass der Betrieb auf der einen Seite bereits vom Handelsschutz profitiert, während auf der anderen Seite noch der Vorvertrag läuft. (tk)

Bild: © Gajus – stock.adobe.com