Der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskasse e. V. ist mit den Ergebnissen des Jahres 2025 nicht ganz zufrieden. Laut Zahlen des Bundesverbands sank das Neugeschäft, bezogen auf den Bestand, in diesem vierten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) auf unter 10%. In den Jahren zuvor hatte der Zuwachs stets bei etwa 20% gelegen.
Der Vorstandsvorsitzende Manfred Baier macht die maue gesamtwirtschaftliche Lage für den Rückgang verantwortlich – und sieht vor allem den Mittstand unter Druck: „Gerade im Mittelstand, der klassischen Klientel der U-Kassen, konzentrierten sich die Unternehmen auf Bestandssicherung. Versorgungswerke für die eigene Belegschaft stehen da erstmal weiter hinten an“, so Baier. „Die wenigsten erkennen in dieser Situation die Auswirkungen der U-Kasse als Innenfinanzierungsinstrument und als Mittel im Kampf gegen den Fachkräftemangel.“
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Der Verband schätzt, dass knapp 15.000 Unternehmen in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren ein firmeneigenes Versorgungswerk eingerichtet haben. Laut Hochrechnungen des Verbands liegt das gesamte Versorgungsvolumen im mittleren zweistelligen Milliardenbereich. Hierzulande sind rund 200 Beratungsunternehmen mit insgesamt knapp 1.000 Beratern auf die Einrichtung von pauschaldotierten U-Kassen (pdUK) spezialisiert.
Bei der pdUK sind die bAV-Beiträge, anders als bei versicherungsförmigen bAV-Durchführungswegen, in erster Linie im Unternehmen investiert oder werden zwischenzeitlich kostengünstig am Kapitalmarkt „geparkt“, meist in ETFs. Hierdurch ergeben sich Vorteile für Arbeitnehmer in der Verzinsung, aber auch für Arbeitgeber aufgrund der vorteilhaften Innenfinanzierungseffekte.
Bundesverband drängt auf Reform
Nun hofft der Bundesverband auf „stärkende Impulse“ durch den Gesetzgeber im Zuge der geplanten weiteren Rentenreform. So fußt die steuerliche Förderung beispielsweise immer noch auf Sterbetafeln und einem Rechnungszins von 1946. Der Verband fordert nun eine Absenkung des Rechnungszinses sowie eine Umstellung auf die Heubeck-Rechttafeln. Zudem spricht sich der Verband für eine Vereinfachung der Rechtsvorschriften wie der Anlage 1 zu Paragraf 4d Einkommensteuergesetz aus, um U-Kassenkonzepte verständlicher und transparenter gestalten zu können.
„Wenn die Regierung es mit einer Stärkung des Rentensystems ernst meint, dann sollte sie bei solchen Grundlagen anfangen. Sie würde mit einer unbürokratischen Dynamisierung in diesem bAV-Durchführungsweg nicht nur den Mittelstand stärken, sondern mit einer stärkeren Verbreitung dort auch den Menschen zu einer ordentlichen Zusatzrente verhelfen“, so Baier. (js)
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