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20. April 2023
So will die Regierung den Heizungsaustausch fördern
 So will die Regierung den Heizungsaustausch fördern

So will die Regierung den Heizungsaustausch fördern

Die Regierung hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen und sich auf ein neues Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen verständigt. Man wolle Bürgern unter die Arme greifen, wo es notwendig ist. Hierzu soll die bestehende BEG-Förderung angepasst werden.

Ab Januar 2024 muss möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Nach langem Ringen hat die Bundesregierung die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundeskabinett beschlossen. Den entsprechenden Gesetzentwurf hatten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erarbeitet.

Fokus auf neue Heizungen

„Mit der Novelle starten wir eine wichtige Modernisierungsoffensive und holen auf, was über viele Jahre versäumt wurde. Und wir tun das mit einem klaren und bewussten Fokus auf neu eingebaute Heizungen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden. Aber mit neuen Heizungen muss die Wärmewende jetzt beginnen“, erklärte Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck.

Gibt es gesetzliche Vorgaben für die Heizung?

Laut Bundesregierung haben Eigentümer die Möglichkeit, individuelle Lösungen umzusetzen und können den erforderlichen Anteil erneuerbarer Energien auch rechnerisch nachweisen. Oder sie wählen zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für mindestens 65% erneuerbares Heizen: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung, also eine Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel sowie Heizung auf der Basis von Solarthermie. Unter bestimmten Bedingungen gibt es die Möglichkeit sogenannter „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100% Wasserstoff umrüstbar sind.

Für bestehende Gebäude soll es weitere Optionen geben: Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt – mindestens zu 65% Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff.

Niemand soll überfordert werden

Der Übergang auf Heizen mit erneuerbaren Energien werde in der Gesetzesnovelle pragmatisch gestaltet, heißt es in der offiziellen Pressemitteilung. Dabei sollen Übergangsfristen, verschiedene technologieoffene Erfüllungsoptionen und Befreiungsmöglichkeiten in besonderen Situationen gelten.

„Um die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben technisch machbar und bezahlbar zu gestalten, sehen wir neben der Technologieoffenheit ausreichende Übergangsfristen und Ausnahmen in sozialen Härtefällen vor. Eine flankierende Förderung und steuerliche Maßnahmen sollen sicherstellen, dass niemand durch die neuen Vorgaben überfordert wird“, betonte die Bundesbauministerin Klara Geywitz.

Grundförderung beim Heizungsaustausch

Neben der GEG-Novelle hat sich die Bundesregierung auf ein neues Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen geeinigt. Grundlage bildet die bestehende „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), die angepasst werden soll. Wie die Regierung mitteilt, wird es weiterhin im Rahmen der BEG eine Grundförderung für alle Verbraucher im selbst genutzten Wohneigentum geben, die auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen. Dies gilt auch für private Kleinvermieter von bis zu sechs Wohneinheiten, wenn eine davon selbst bewohnt ist. Der Fördersatz liegt künftig einheitlich bei 30% für alle Erfüllungsoptionen.

Zusätzliche Anreize durch “Klimaboni“

Zusätzlich zu dieser Grundförderung sind sogenannte Klimaboni vorgesehen, die nochmal besondere Anreize zum Austausch bieten sollen. Damit bekommen Bürger, die nach dem neuen GEG durch Ausnahmeregelungen nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet wären, zusätzlich einen Zuschuss von 20%. Einen gleichhohen Bonus gibt es auch für Empfänger einkommensabhängiger Transferleistungen wie etwa Bezieher von Wohngeld.

Wer verpflichtet ist, eine neue Heizung einzubauen und die gesetzliche Anforderung übererfüllt, erhält zusätzlich 10% Förderung. Auch bei Havariefällen soll es zur Grundförderung einen Zuschlag von 10% geben, sofern die Anforderung übererfüllt wird.

Bonus wird gestaffelt nach Alter der Technik ausgereicht

Zu den Boni erläuterte Bundesbauministerin Geywitz: „Wichtig ist, dass wir dabei die Kapazitäten der Gerätehersteller und der Handwerker im Blick behalten. Damit eine Überforderung und Preisüberhitzung am Markt verhindert wird, werden wir den Bonus gestaffelt nach dem Alter der Technik ausreichen.“

Zinsgünstige Kredite für Heizungstausch

Zudem gibt es Förderkredite für den Heizungstausch, um die finanziellen Belastungen zeitlich zu strecken. Der Bundesregierung zufolge soll es auch künftig Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung als alternatives Instrument weiterhin geben.

Die bestehende Förderung weiterer energetischer Sanierungsmaßnahmen wie etwa für Dämmung oder Fenstertausch sowie die Förderung ganzheitlicher Sanierungen auf Effizienzhausniveau durch Förderkredite der KfW bleiben erhalten.

„Mit der Neugestaltung der Förderung fördern wir den Heizungstausch auf breiter Basis. Das ist sehr wichtig, denn natürlich ist die Umstellung auf erneuerbares Heizen erstmal ein großer Schritt und für viele Bürgerinnen und Bürger nicht einfach zu schultern. Daher greifen wir den Bürgerinnen und Bürgern unter die Arme und unterstützen, wo es notwendig ist“, sagte Vizekanzler Habeck. (tk)

Ein Kurzüberblick zur GEG-Novelle findet sich hier, Details zum Förderkonzept gibt es hier sowie auf der Webseite der Bundesregierung.

Bild: © pixelkorn – stock.adobe.com