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9. Mai 2025
Solvabilität der Lebensversicherer und PKV-Anbieter

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Solvabilität der Lebensversicherer und PKV-Anbieter

Im Rahmen des aktuellen map-report hat Franke und Bornberg die Lebensversicherer und privaten Krankenversicherer im Hinblick auf deren Solvabilitätsquoten unter Solvency II beleuchtet. Die Analyse zeigt die Solvabilität im Vergleich von 2015 bis 2024 und umfasst auch Übersichten zu den Beitragseinnahmen.

Die Gesellschaften haben erneut ihre SFCR-Berichte veröffentlicht. Die Lebensversicherer und privaten Krankenversicherer wurden vom map-report einer Analyse der Solvabilitätsquoten nach dem Solvency-II-Regime unterzogen. Neben der Größe des Unternehmens und der Marktlage im jeweiligen Segment ist auch das individuelle Risikoprofil zu berücksichtigen. Individualisierungsmöglichkeiten wie die Nutzung von unternehmensspezifischen Parametern oder internen Modellen wirkten sich dabei ebenfalls auf die Höhe der Bedeckung aus, wie es vom Analysehaus Franke und Bornberg, dem Herausgeber des map-report Nr. 939, dazu heißt.

Neuberechnung hat Auswirkungen auf Bedeckungsquoten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Versicherer im Sommer 2024 aufgefordert, das Rückstellungstransitional neu zu berechnen. Dabei handelt es sich um eine Übergangsmaßnahme für versicherungstechnische Rückstellungen, die eingeführt wurde, um den Gesellschaften wegen der niedrigen Zinsen den Übergang auf Solvency II zu erleichtern. Der Zinsanstieg seit 2022 hat bei den Versicherern zu deutlich niedrigeren versicherungstechnischen Rückstellungen unter Solvency II und damit zu höheren Eigenmitteln geführt. Auch die Solvenzkapitalanforderungen verringerten sich – entsprechend erhöhten sich die Bedeckungsquoten 2022 und 2023. Ende 2023 lagen die Rückstellungen nach Solvency II meist unter denen nach Solvency I. „Die ursprünglich zur Entlastung gedachte Übergangsmaßnahme des Rückstellungstransitionals ist damit in ihrer bisherigen Form nicht mehr notwendig und kann inzwischen sogar Fehlanreize schaffen. Denn sie soll zwar Marktverwerfungen abfedern, zugleich aber zur raschen Anpassung an die Solvency-II-Anforderungen motivieren“, erläutert Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH, die Anordnung der BaFin.

Die von der Aufsichtsbehörde veranlasste Neuberechnung soll diesem Problem entgegenwirken und das Rückstellungstransitional an die aktuellen Rahmenbedingungen anpassen. „Bei den meisten Versicherern hat es inzwischen keinen finanziellen Effekt mehr – es beträgt faktisch null. Für Versicherer, die das Rückstellungstransitional nutzen, führt die Neuberechnung dadurch zu niedrigeren Bedeckungsquoten“, ergänzt Reinhard Klages, Analyst des map-report.

Solvenzquoten der Lebensversicherer

Die aufsichtsrechtlich relevante SCR-Quote der Lebensversicherungsbranche (anrechenbare Eigenmittel der Branche im Verhältnis zum SCR der Branche inklusive Übergangsmaßnahmen) beträgt 340,3%. Verglichen mit Ende 2023 (663,6%) hat sich die Kennzahl somit um rund 323,3% verringert. Hier kommen deutlich die Auswirkungen der von der BaFin angeordneten Neuberechnung des Rückstellungstransitionals zum Tragen. Sie führt dazu, dass bei vielen Versicherern der Übergangseffekt deutlich verringert oder gar eliminiert wurde. Wie Franke und Bornberg anmerkt, sind in diesem Durchschnittswert die Lebensversicherer nicht enthalten, die auf Übergangsmaßnahmen verzichten.

Hohe Spannweite in der LV

Die Quoten der einzelnen Anbieter liegen nach wie vor sehr weit auseinander. Den höchsten Wert weist die LV 1871 auf mit einer Quote von 716,4%. Auch die Quoten von WGV (701,6%), SV Sparkassenversicherung (673,9%), Ideal (671,0%) und Provinzial (643,3%) beliefen sich auf das Sechs- bis Siebenfache der geforderten Bedeckung. Die niedrigsten Quoten unter Berücksichtigung sämtlicher Übergangsmaßnahmen verzeichnen Concordia Oeco (103,9%), LPV (122,9%) und Athora (145,1%).

Mit dem überwiegenden Wegfall und den deutlichen Reduzierungen der Übergangsmaßnahmen für die versicherungstechnischen Rückstellungen, hätten die Übergangshilfen den Solvenzquoten auch nicht mehr den Auftrieb der vergangenen Jahre gegeben, heißt es von den Autoren des map-report. In den Vorjahren lag der Unterschied zwischen der Basisquote (ohne VA und/oder ÜM) und dem aufsichtsrechtlichen Nachweis häufig bei mehr als 300 Prozentpunkten, nicht selten sogar weit über 500 bis hin zu 1.100 Prozentpunkten. Marktdurchschnittlich betrug die Abweichung im Jahr 2023 noch 342,9 Prozentpunkte. Ende 2024 notierte die Basis-SCR-Quote mit 308,6% nur noch rund 32,0 Prozentpunkte niedriger.

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