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21. Januar 2022
Steuerberater-Pensionskasse verliert Versicherungserlaubnis

Steuerberater-Pensionskasse verliert Versicherungserlaubnis

Die BaFin hat der Deutschen Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG die Versicherungserlaubnis entzogen. Ein entsprechender Bescheid vom Februar 2020 ist mit Ablauf des Stichtags 31.12.2021 nun bestandskräftig geworden.

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG hat nun offiziell keine Erlaubnis mehr zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts. Die BaFin hat die Lizenz mit Bescheid vom 06.02.2020 widerrufen. Laut BaFin ist der Bescheid mit Ablauf des Stichtags 31.12.2021 bestandskräftig geworden.

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG darf somit keine neuen Versicherungsverträge abschließen und bestehende Versicherungsverträge weder weder verlängern noch erhöhen. Neugeschäft zeichnete die Steuerberater-Pensionskasse allerdings schon seit geraumer Zeit nicht mehr. Dies hatte die BaFin bereits mit Bescheid vom 01.10.2019 untersagt.

Finanzierungsplan nach Ansicht der BaFin unzureichend

Die Pensionskasse hatte seit Längerem mit einer Unterdeckung beim Mindestkapital gekämpft und einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorgelegt. Diesen bewertet die BaFin aber als unzureichend, wie es in der Mitteilung weiter heißt.

Das Beispiel der Steuerberater-Versicherung ist kein Einzelfall: So hat die BaFin zuvor bereits anderen Pensionskassen die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts entzogen: der Kölner Pensionskasse VVaG und deren Schwester, der Pensionskasse der Caritas VVaG. (tk)

Bild: © Kai Hartmann Photography / BaFin