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16. Oktober 2019
Suchmaschine Snoopr bietet Maklern Plattform für Spezialpolicen

Suchmaschine Snoopr bietet Maklern Plattform für Spezialpolicen

Snoopr, die Suchmaschine für Versicherungen, ermöglicht es spezialisierten Maklern, ihre Deckungskonzepte auf einer Plattform zu listen und mit Maklerkollegen zu teilen. Die Kontaktvermittlung erfolgt über Snoopr. Kommt es zu einer Kooperation, greift ein Tippgeberschutz nach PayPal-Vorbild.

Makler erhalten immer wieder spezielle Anfragen von Kunden, die sie mangels Expertise oder aber aufgrund des fehlenden Zugangs zu Spezialpolicen nicht optimal bedienen können. Ab sofort verschafft Snoopr Maklern Zugang zu Spezialpolicen und will Vermittler damit bei der Kooperation mit Kollegen unterstützen. Die Suchmaschine für Versicherungen bietet seit Kurzem eine Plattform, auf der spezialisierte Makler ihre Deckungskonzepte listen lassen können. Dies können sowohl eigene Deckungskonzepte als auch Standardprodukte von Versicherern sein, für die ein Makler besondere Expertise oder verbesserte Konditionen anbieten kann. Die Anmeldung von Produkten erfolgt kostenlos.

„Mit Snoopr wollen wir Versicherungsmaklern den Zugang zu Spezialpolicen verschaffen und bundesweit vertrauensvolle Kooperationen unter Maklerkollegen fördern“, unterstreicht Markus Heussen, Gründer und Geschäftsführer von Snoopr.

Auftragsklärung und Kontaktvermittlung durch Snoopr

Findet ein Vermittler über Snoopr ein Deckungskonzept eines Spezialmaklers, kann er über die Suchmaschine mit dem Kollegen in Kontakt treten. Snoopr eröffnet einen Web-Chat und führt eine Auftragsklärung durch. Neben der rechtlichen Aufklärung werden betriebswirtschaftliche Fragen wie etwa zum Thema Provision erörtert, bevor ein direkter Kontakt zum Anbieter hergestellt wird.

Kontakt zum anbietenden Makler via Chat

Anschließend können beide Makler live oder zeitversetzt miteinander chatten. Erfolgt die Vermittlung eines Kunden, tritt automatisch eine Tippgebervereinbarung zugunsten des suchenden Maklers in Kraft. Der Anbieter berät den Kunden produkt- und anlassbezogen und übernimmt dabei auch die Dokumentation und Haftung. Kommt es zum Abschluss einer Versicherung, wird die zuvor vereinbarte Provision gezahlt.

Snoopr nicht an Provision beteiligt

Die Suchmaschine Snoopr, die von der Düsseldorfer b-tix GmbH betrieben wird, ist selbst nicht an den Provisionen beteiligt, kann aber bei der Zahlungsabwicklung unterstützen. Geld verdient die Suchmaschine mit der Auftragsklärung und Kontaktvermittlung. Hierfür sind vom Anbieter Gebühren in Höhe von 1 bzw. 5 Euro zu entrichten.

Zusammenarbeit inklusive Tippgeberschutz

Um das für die Kooperation erforderliche Vertrauen zu schaffen, überprüft Snoopr alle Makler vor der Veröffentlichung ihrer Produkte. Sollten dennoch Schwierigkeiten auftreten, greift ein Tippgeberschutz, den das Unternehmen nach dem Vorbild des Käuferschutzes von eBay und PayPal konzipiert hat. In diesem Fall übernimmt Snoopr die Rolle des Mediators und übernimmt eine unberechtigt nicht gezahlte Provision.

Die digitale Kontaktvermittlung und Tippgebervereinbarung inklusive Tippgeberschutz wurden gemeinsam mit der Kanzlei Michaelis entwickelt. Snoopr präsentiert die neuen Möglichkeiten auch auf der DKM 2019. (tk)

Bild: © dTosh – stock.adobe.com