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28. August 2019
Taping & Co.: Bundesregierung setzt sich für Lockerung von MiFID II ein

Taping & Co.: Bundesregierung setzt sich für Lockerung von MiFID II ein

Die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II hat die Anlageberatung stark reguliert. Im Frühjahr 2020 soll das Regelwerk überprüft werden. Die Bundesregierung hat hierfür nun konkrete Forderungen an die Europäische Kommission formuliert. Sie enthalten auch neue Regeln zum umstrittenen Taping.

MiFID II sorgt nach wie vor für reichlich Gesprächsstoff in der Finanzwirtschaft. Einige Branchenvertreter sind der Ansicht, dass die Regulierung über das Ziel hinaus geschossen ist. Sie verweisen auf viele Beschwerden vonseiten der Banken und der Kunden, insbesondere über die Aufzeichnungsplicht von Beratungsgesprächen. Diese Stimmen wurden nun von der Bundesregierung erhört. Sie will sich bei der Europäischen Kommission für Erleichterungen die Zurücknahme bzw. Entschärfung einiger Regeln einsetzen. Eine entsprechende Stellungnahme mit konkreten Forderungen hat Finanzstaatssekretär Jörg Kukies nun vorgestellt.

Taping nur noch auf Kundenwunsch

Die Bundesregierung setzt sich darin unter anderem dafür ein, dass die Aufzeichnung telefonischer Beratungsgespräche entfallen kann, wenn der Kunden das wünscht. Bisher ist das umstrittene Taping verpflichtend vorgesehen. Zudem sollen die Kosten für das Wertpapiergeschäft auch nachträglich genannt werden dürfen. Auch das ist laut MiFID II bisher nicht zulässig. Darüber hinaus sollen die Informationspflichten gelockert werden, wenn es um professionelle Anleger geht. An der Geeignetheitsprüfung will die Bundesregierung hingegen nicht rütteln.

Genossenschaftsverband begrüßt Vorstoß

Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) begrüßt die heutige Ankündigung des Bundesfinanzministeriums. „Es hilft Bankkunden nicht, wenn Vorschriften sie behindern, Finanzgeschäfte abzuschließen. Doch genau diesen Effekt hat MiFID II in der täglichen Anlagepraxis an vielen Stellen“, kommentiert GVB-Präsident Jürgen Gros. Deshalb sei es richtig, wenn die Bundesregierung auf offensichtliche Missstände reagiert und sich für eine verbraucherfreundliche Weiterentwicklung der Regeln stark macht.

„Über das Ziel hinausgeschossen“

Auch die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den Vorstoß des Bundesfinanzministeriums. „Die vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagenen Anpassungen verdienen vor allem im Interesse der Anleger volle Unterstützung. Der deutsche Gesetzgeber hat erkannt, dass die Richtlinie über das Ziel hinausgeschossen ist“, erklärte Hans-Walter Peters, Präsident des diesjährigen DK-Federführers Bankenverband.

Schluss mit der Bevormundung von Anlegern

Insbesondere, dass die ungeliebte Pflicht zur Aufzeichnung telefonischer Anlageberatung gelockert werden soll, stößt bei den Vertretern der deutschen Bankenlandschaft auf positive Resonanz. „Damit wäre Schluss mit der Bevormundung von Anlegern und unerwünschten Eingriffen in die Privatsphäre. Jeder könnte eigenverantwortlich die für ihn beste Lösung wählen“, so GVB-Präsident Gros. Die Bundesregierung müsse sich nun auf europäischer Ebene Gehör verschaffen, um ihre Anpassungsvorschläge bei der anstehenden Überarbeitung von MiFID II durchzusetzen.

Aufgedrängter Anlegerschutz

„Die zwingende Aufzeichnung von Telefongesprächen in der Wertpapierberatung wird als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Kunden empfunden“, stellt auch die DK fest. Der gesetzlich bezweckte Anlegerschutz, der alle Kunden über einen Kamm schert werde als aufgedrängt wahrgenommen, da Verzichtsmöglichkeiten fehlen. „Jetzt gilt es, in Europa Verbündete für diese Vorschläge zu finden, um das zu weit ausgeschlagene Regulierungspendel wieder auf die Mitte zuzuführen“, fordert daher auch Hans-Walter Peters. (mh)

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