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12. September 2019
Tarifverträge: Die bAV als Beratungsinstrument

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Tarifverträge: Die bAV als Beratungsinstrument

Branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigen

In manchen Branchen sind Tarifverträge allgemein verbindlich; dies steht dann im Bundesanzeiger. Sie gelten also unabhängig von der Zugehörigkeit des Arbeitgebers und seiner Arbeitnehmer zu den jeweiligen Verbänden oder Gewerkschaften, weil es im öffentlichen Interesse geboten scheint. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Lohndumping unterbunden werden soll. Zum Beispiel betrifft dies das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Friseurhandwerk und Ziegeleien.

Viele Tarifverträge lassen nicht nur Entgeltumwandlung zu, sondern bezuschussen sie auch. Einige sehen zusätzlich arbeitgeberfinanzierte Bestandteile vor. Manche Branchen tun sich hier besonders hervor, beispielsweise im Gesundheitswesen. Medizinische Fachangestellte mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 18 Stunden erhalten 76 Euro von ihrem Arbeitgeber und einen Zuschuss von 20% – mindestens 10 Euro – auf umgewandeltes Entgelt. Sie können also mit einem eigenen Nettoaufwand von rund 10 Euro eine Sparleistung von über 100 Euro für ihre bAV erzielen. In Apotheken und Tierarztpraxen wird ebenfalls kräftig bezuschusst. In der Metall- und Elektroindustrie werden vermögenswirksame Leistungen in die bAV umgewandelt. Es ist davon auszugehen, dass weitere Branchen mit ähnlichen Lösungsansätzen folgen werden.

Einheitliche Regeln schaffen Transparenz

Natürlich gibt es daneben Handlungsbedarf für diejenigen, bei denen der Tarifvertrag zwar Entgeltumwandlung erlaubt, sie aber nicht regelt. Auch hier ist es durchaus sinnvoll, feste Regeln für die bAV zu vereinbaren. Einheitliche Regeln schaffen zudem Transparenz. Das sorgt für eine hohe Identifikation mit dem Versorgungswerk.

Das Wissen um die einschlägigen Regelungen zur bAV ist gerade in kleineren und mittelständischen Unternehmen oft nur sehr begrenzt vorhanden. Schließlich handelt es sich um ein Spezialthema. Hier hat ein qualifizierter Berater mit profunden bAV-Kenntnissen und Branchen-Know-how gegenüber seinen Mitbewerbern einen wesentlichen Vorsprung: Durch sein Wissen kann der Vermittler dem Unternehmen entscheidend helfen, die bAV-Regelungen umzusetzen. Gleichzeitig kann er den Betrieb dabei unterstützen, sich als verantwortungsvoller Arbeitgeber zu positionieren, gute Fachkräfte zu akquirieren und diese zu halten.

 
Ein Artikel von
Sascha Holstein