AssCompact suche
Home
Assekuranz
5. Februar 2023
Tauziehen um Fahrzeugdaten geht weiter

1 / 2

Smart Car app with engine, tyres and battery status information concept. Driver holds a mobile phone. Steering wheel and board display in the background

Tauziehen um Fahrzeugdaten geht weiter

Eine sektorspezifische EU-Regelung zum freien Zugang zu Fahrzeugdaten droht zu scheitern. Der GDV ruft zum schnellen Handeln auf, um faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Autoherstellern und anderen Dienstleistern zu erreichen. Auch bei Telematiktarifen und bei der Tesla-Versicherung geht es weiter um Daten.

Als Teil einer Verbändeallianz hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an die Bundesregierung appelliert, auf EU-Ebene Druck zur Schaffung einer sektorspezifischen Regulierung zum Zugang von Fahrzeugdaten zu machen. Denn die seit Langem angekündigte Regulation, die noch dieses Jahr präsentiert werden sollte, scheint zu scheitern, so der GDV. „Der zuständige EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Thierry Breton, führt das Gesetzgebungsverfahren offenbar nicht fort – mit der Gefahr, dass das Datenmonopol der Autohersteller auch in dieser EU-Legislaturperiode nicht beendet werden kann“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Datenmonopol benachteiligt Verbraucher

Seit Jahren bereits fordern Versicherer, Werkstätten und andere Mobilitätsdienstleister Zugang zu Fahrzeugdaten. Doch bisher sind diese den Fahrzeugherstellern vorbehalten. So sei eine Weiterleitung etwa von Unfall- oder Pannenmeldungen an Dritte oft selbst dann nicht möglich, wenn Autofahrer das möchten, kritisiert der GDV. Dies sei ein Nachteil für Verbraucher, denn sie müssten aufgrund des fehlenden Wettbewerbs oft höhere Preise zahlen.

Der Verband fordert, das Bestimmungsrecht über die Daten von den Herstellern auf die Fahrer zu übertragen. „Sie müssen die Hoheit über die Daten haben und frei entscheiden können, ob, wann und wem sie welche Daten senden“, so Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.

Versicherer haben berechtigtes Interesse an Daten

Während sich der GDV diesbezüglich für eine schnelle Regulierung stark macht, geht auch die Diskussion über das Datensammeln von Versicherern weiter. Dass Versicherer im Schadensfall Daten einsehen, das sei nichts Neues - und ein berechtigtes Interesse, erklärte erst kürzlich Andreas Krämer, Rechtsanwalt für Versicherungs-, Verkehrs- und Haftpflichtrecht, in einem Interview gegenüber Finance Forward.

Das Interesse seitens der Versicherer verlagere sich aber auch auf andere Fahrzeugdaten. Krämer meint damit das Angebot an Telematiktarifen. Mit diesen „Pay as you drive“-Policen können risikoaverse Autofahrer Geld sparen, wenn sie ihre Fahrdaten zugänglich machen. Krämer bemängelt an der Stelle, dass die Kunden die Daten zwar freiwillig abgeben würden, aber oft nicht wüssten, welche Daten gesammelt werden.

„Andererseits weiß [der Fahrer] nicht, was sonst noch gespeichert wird, und das ist problematisch. Der Eigentümer und der Fahrer des Autos können sich ja zum Beispiel unterscheiden. Meines Erachtens muss es so sein, dass die Daten demjenigen gehören, der sie produziert, und dass derjenige sie auch zur Verwendung freigeben muss“, so Krämer gegenüber Finance Forward. „Das Bundesverfassungsgericht hat das informationelle Selbstbestimmung genannt.“

Seite 1 Tauziehen um Fahrzeugdaten geht weiter

Seite 2 GDV: Autohersteller wollen Monopol nicht aufgeben