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26. Februar 2026
Unabhängigkeit des Maklers: Was Verbraucher darunter wirklich verstehen
Unabhängigkeit des Maklers: Was Verbraucher darunter wirklich verstehen

Unabhängigkeit des Maklers: Was Verbraucher darunter wirklich verstehen

In mehreren Verfahren mussten Gerichte bereits über die „Unabhängigkeit“ des Maklers urteilen – bisher gingen die meisten Prozesse zuungunsten der Vermittler aus. Als Begründung wurde u. a. die Kundensicht auf den Begriff „unabhängig“ angeführt. Ein Makler hat nun von einem Marktforschungsunternehmen untersuchen lassen, wie Verbraucher den Begriff der Unabhängigkeit wirklich verstehen.

Seit geraumer Zeit stehen Maklerunternehmen immer wieder vor Gericht, da sie sich etwa auf ihren Websites als „unabhängig“ bezeichnen bzw. bezeichnet haben. Dagegen sind Verbraucherzentralen nun mehrfach rechtlich vorgegangen, z. B. im Fall der RISK007 GmbH aus Leipzig. Markus Haybach, Gründer und Geschäftsführer des Maklerhauses, bezeichnete den wirtschaftlichen Schaden des Unternehmens Ende 2025 im AssCompact Interview als „immens“.

Was steckt hinter den Abmahnungen für Makler?

Ein weiterer Fall, der aktuell noch gerichtlich verhandelt wird, ist der der UFKB GmbH aus Mechernich. Alexander Koch, Versicherungsmakler und Geschäftsführer der UFKB GmbH, fragte bereits im Jahr 2024 in seinem Kommentar bei AssCompact: „Wer schützt uns Makler vor der Verbraucherzentrale?“ Er sieht demnach in den Abmahnungen der Verbraucherzentralen einen anderen Grund: den „alten Glaubenskrieg“ um Honorar und Provision. Im Blog auf seiner Website hat Koch die Geschehnisse ebenfalls detailliert aufgeführt.

Gerichte begründen mit Verbraucher- und Kundensicht

Das OLG Dresden, wo der Fall der RISK007 GmbH verhandelt wurde, begründete das Urteil u. a. so, dass viele Verbraucher die Bezeichnung „unabhängiger Versicherungsmakler“ so verstehen würden, dass die Beratung völlig frei von finanziellen Interessen gegenüber Versicherern erfolge. Das Wort „unabhängig“ vermittle den Eindruck, dass der Makler keine Vorteile von Versicherern erhalte und somit ausschließlich im Interesse seiner Kunden handele.

Das LG Köln, wo Kochs Fall verhandelt wurde, argumentierte ähnlich: Der angesprochene Personenkreis, also potenzielle Kunden, würden davon ausgehen, dass der Makler keine Leistungen vom Versicherer erhalte und somit auch finanziell von Versicherern unabhängig sei. Koch kündigte damals (Anfang März 2025) Berufung an.

Maklerhaus beauftragt Untersuchung zu Verbrauchersicht

Und dafür wollte der Makler der seiner Meinung nach nicht geklärten Frage auf den Grund gehen, wie Kunden eigentlich wirklich über den Begriff „Unabhängigkeit“ denken. So hat die UFKB GmbH vor Kurzem eine Untersuchung bei dem Marktforschungs- und Sozialforschungsunternehmen Ipsos in Auftrag gegeben, um herauszufinden, welche Vorstellungen und Erwartungen Verbraucher bei der Bezeichnung „unabhängig“ im Zusammenhang mit Versicherungsvermittlern entwickeln. Befragt wurde ein repräsentativer Querschnitt von Privatpersonen in Deutschland. Die Ergebnisse liegen AssCompact exklusiv vor.

Das meinen Verbraucher zu „Unabhängigkeit“

In den Ergebnissen zeigt sich, dass die Befragten den Begriff „Unabhängigkeit“ allgemein, bevor überhaupt die Verbindung zur Versicherungsbranche hergestellt wurde, u. a. zunächst mit „Freiheit von Abhängigkeiten und Verpflichtungen“ (46,1%) verbinden. Auch genannt wurden zu der völlig offen gestellten Frage z. B. „autonome Entscheidungsfindung“ (35%), „finanzielle Unabhängigkeit“ (13,3%) und „Selbstausdruck und Meinungsfreiheit“ (5,3%).

Woran erkennen Befragte, ob eine Person, die Versicherungen vermittelt, unabhängig ist?

Im nächsten Schritt wurde in einer ebenfalls offen gestellten Frage ermittelt, welche spontanen Reaktionen die Befragten zum Begriff „unabhängig“ haben bei Personen, die Versicherungen vermitteln. Die konkrete Frage lautete: „Woran erkennen Sie, ob eine Person, die Ihnen Versicherungen anbietet oder vermittelt, aus Ihrer Sicht unabhängig ist?“ (siehe Grafik).

Unabhängigkeit des Maklers: Was Verbraucher darunter wirklich verstehen

Es ist zunächst festzuhalten, dass knapp die Hälfte (48,9%) der Befragten auf diese Frage keine konkrete Antwort hat. Die Befragten aber, die bei der Frage bestimmte Vorstellungen und Erwartungen entwickeln, antworten zu 15,6% mit „Produktvielfalt“, darunter nennen übrigens 14,8% „Angebote von mehreren verschiedenen Versicherungsunternehmen“.

9% der Befragten haben laut dem Untersuchungsergebnis die Erwartung, dass „unabhängig“ strukturell „keine Zugehörigkeit zu einem bestimmten Versicherungsunternehmen“ bedeutet, während 8,1% die Kriterien „Persönlichkeit/Ehrlichkeit/Vertrauen/Offenheit“ ansprechen und 7,2% auch „Beratung/Kundenbedarf“. Mit 4,3% wurden „Provision/Prämie/Vergütung“ genannt.

Einschätzung zur konkreten Tätigkeit

Ein Vermittler, der zu keinem bestimmten Unternehmen gehört, weisungsfrei agiert und Angebote verschiedener Unternehmen unterbreitet, wird von einer deutlichen Mehrheit (71,3%) als „(eher) unabhängig“ eingestuft, heißt es in der Analyse. 19% sehen ihn als „(eher) abhängig“ an. Dies wurde in einer weiteren Frage ermittelt, bei der die Antworten vorgegebenen waren.

Welche Rolle spielt die Vergütung?

Welchen Einfluss hat aber nun die Art der Vergütung auf die Wahrnehmung von Unabhängigkeit? 42,8% der Befragten meinen, ein Vermittler sei unabhängig, wenn er über die Versicherungsprämie bezahlt wird, aber frei aus vielen Unternehmen wählen kann. 31,3% sagen, Unabhängigkeit kann bei einer ausschließlichen Honorarzahlung durch den Kunden gegeben sein. Insgesamt akzeptieren der Ipsos-Analyse zufolge 65,2% eine der beiden Vergütungsformen (oder beide) als Basis für Unabhängigkeit. 19,7% möchten keine der beiden Varianten „unabhängig“ nennen. 15,1% hatten zu dieser Frage keine Meinung.

Fazit: Auch über Provision bezahlte Vermittler werden als unabhängig wahrgenommen

Im Fazit stellt die Analyse fest, dass die Bevölkerung „klare Vorstellungen von Unabhängigkeit, die sich auf Freiheit, autonome Entscheidungen und im Versicherungsbereich auf Produktvielfalt und fehlende Unternehmensbindung konzentrieren“ hat.

Für eine deutliche Mehrheit sei ein Vermittler unabhängig, der zu keinem bestimmten Unternehmen gehört, weisungsfrei agiert und Angebote verschiedener Unternehmen unterbreitet. Ein über die Versicherungsprämie (Provision) bezahlter Vermittler werde von einem deutlich größeren Anteil der Bevölkerung als unabhängig wahrgenommen, wenn er eine breite Auswahl biete, als ein Vermittler mit Vergütung über ein Honorar.

Über die Untersuchung

Für die Untersuchung wurde in der Zeit vom 09. bis 14.01.2026 ein repräsentativer Querschnitt von Privatpersonen in Deutschland im Alter ab 16 Jahren befragt. Die Interviews wurden online durchgeführt. Die Grundgesamtheit der Befragung bilden deutschsprachige, in Privathaushalten lebende Internetnutzer im Alter ab 16 Jahren aus dem Bundesgebiet, die Mitglied im Ipsos Online Panel oder in Partnerpanels sind. (lg)

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