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Steuern & Recht
25. Juni 2025
Werben mit Unabhängigkeit: Ein Berufsbild vor Gericht

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Werben mit Unabhängigkeit: Ein Berufsbild vor Gericht

Werben mit Unabhängigkeit: Ein Berufsbild vor Gericht

Dürfen Makler mit Unabhängigkeit werben? Diese Frage beschäftigt derzeit Gerichte und Vermittlerschaft gleichermaßen. Im Interview schildern Versicherungsmakler Alexander Koch und die Rechtsanwälte Martin Klein und Björn Jöhnke, warum der Streit weit über einzelne Abmahnungen hinausgeht.

Interview mit Björn Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, Martin Klein, Rechtsanwalt und geschäftsführender Vorstand VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., und Alexander Koch, Versicherungsmakler und Geschäftsführer der UFKB GmbH
Herr Koch, Sie hatten wegen Ihrer Werbung mit dem Begriff Unabhängigkeit in erster Instanz das Nachsehen. Was war aus Ihrer Sicht der ausschlaggebende Punkt, weshalb das Gericht Ihre Unabhängigkeit infrage gestellt hat?

Alexander Koch Das Landgericht Köln (Urteil vom 06.03.2025 – Az. 33 O 219/24; Anm. d. Red.) hat entschieden, dass der Begriff „unabhängig“ in meinem Webauftritt irreführend sei. Obwohl ich dort klar und transparent erklärt habe, dass meine Vergütung durch den Versicherer erfolgt, sah das Gericht darin ein Problem.

Leider musste ich feststellen, dass die sehr oberflächliche Einstufung der Verbraucherzentrale, die jegliche Provisionsberatung pauschal als „abhängig“ und die Honorarberatung pauschal als „unabhängig“ definiert, vom Gericht schon vor dem Prozess fraglos mit der Prozesseröffnung übernommen wurde. Alle unsere vorher schriftlich und im Prozess mündlich eingereichten Einlassungen wurden zwar gehört, sie wurden aber nicht vertieft. Interessant war besonders, dass es Situationen gab, in denen der Richter seiner eigenen, vorher getroffenen These widersprochen hat, dies aber in der Folge keinerlei Auswirkungen hatte. Der entscheidende Punkt für das Urteil war somit aus meiner Sicht: Es wurde eine pauschale, sehr oberflächliche Behauptung der Verbraucherzentrale übernommen, ohne sich vorher mit der Komplexität der Beratungsrealität und Haftung von Versicherungsmaklern auseinanderzusetzen.

Herr Klein, Sie haben Herrn Koch vertreten. Wie beurteilen Sie dieses Urteil juristisch?

Martin Klein Die Begründung war in Teilen schlicht fehlerhaft. Es wurde unterstellt, mein Mandant hätte sich als unabhängiger Berater im Sinne der Gewerbeordnung dargestellt – das hat er nie getan. Zudem wurde eine objektive Irreführung angenommen, ohne zu bewerten, ob tatsächlich ein Verbraucher getäuscht wurde. Dass die Internetseite zwischenzeitlich angepasst wurde, fand ebenfalls keine Berücksichtigung. Aus meiner Sicht ein inhaltlich schwaches Urteil.

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wolfgang Otto … am 26. Juni 2025 - 13:18

Ich verstehe nicht, daß sich die Makler gegen eine Klärung durch den BGH wehren. Sind die Verbraucherzentralen wirklich so mächtig?  Ich bezweifle das, vor allem wenn der weitere Rechtsstreit auf der Basis der angekündigten Kundenbefragung erfolgt.

Dann sollten ideologische Begründungen keine Rolle  mehr spielen. Natürlich ist ein Makler unabhängig, auch wenn er für seine Arbeit Geld vom Versicherer bekommt. Er hat ja dabei eine freie Auswahl!

Viel Glück und Erfolg auf dem weiteren Weg!

Gespeichert von Rüdiger Schmid… am 26. Juni 2025 - 17:38

Die Gewährleistung des Arbeitslohnes wird von der Rahmengesetzgebung diktiert. Kein Versicherer zahlt diesen Arbeitslohn, egal ob er Provision oder Courtage geheißen wird. Den Arbeitslohn zahlt immer der Kunde/ Mandant über die vertraglich vereinbarte Prämie. Eine heilige Kuh der Versicherer ... denn wie sollte man sonst die "freien" Vermittler an der Kandare halten ... noch ein Bonus-Möhrchen vor die Nase ... und  dann Hotte-Hüh auf der Rennliste des Maklerbetreuers oder Vertriebschefs für den angestellten Außendienst. Dabei würden viele zufriedene Vertreterkunden auch gerne Ihren Obolus am Eingang der Agentur entrichten, so man Ihnen dieses Geld nicht zwangsweise wegnehmen würde. Die Kunden wissen ganz genau, wen Sie in diesem Rahmen-System wirklich brauchen ... und dem gönnen Sie dann auch den Arbeitslohn. Dem Pfarrer drückt man ja auch den Kirchenzehnt in die Kollekte ... die Welt könnte so gerecht & frei organisiert sein.

Der ganze Zinnober ist doch im Grunde eine Verkaufspeitsche für ein ungeliebtes Produkt ... und wenn dann noch die provisionsbefreite Ware am Markt verglichen werden würde ... dann hätten wir ja EDEKA-Zustände, wo so mancher zu ALDI abwandert ... ist doch eigentlich ein putziges Bild ... ODER?

Am abhängigsten sind  dabei die lizenzierten Honorarberater, denn sie dürfen per Gesetz keine Provisionstarife vermitteln ... Wie soll man eine fachliche korrekte  Sachwalter-Arbeit umsetzen, wenn man beim Gros der Versicherer  abblitzt.  Haftungstechnisch ein Dilemma ... und die Kunden müssen es dann ausbaden, wenn mögliche Produktlösungen ihnen künstlich vorenthalten werden. Versicherungsmakler können da über die Honorarvermittlung schon immer flexibel agieren ... ich wäre sonst nie in den Zirkus eingetreten ...  sich vor Gericht zu prügeln, kann nur die ultima ratio sein ... und dann sollte man mit harten Bandagen den "Feind" vernichtend schlagen. Sobald man vom Good-Will eines eines überlasteten Richters ohne fachliche Sachkenntnis abhängig ist, kann man sich die Show auch sparen.

Unabhängigkeit ist also ein Definitionsfrage ... die einen sagen so, die Anderen sagen so ... und WischWaschi auf einer Website zu präsentieren, ist somit  potentielles Harakiri. Die Vermittlerabhängigkeit besteht naturgemäß immer gegenüber der Kundschaft ... keine Beauftragung = kein Arbeitslohn ... Honorarberater /  Vertreter §§87ff / Makler §§93ff ... alle sitzen in einem Boot ... und lassen sich vom eigentlichen "Feind" gegeneinander aufhetzen ... und obendrein bei Unachtsamkeit noch vor Gericht zerren.

Die VBZ sind selbsternannte Blockwarte, welche sich anmaßen ohne Mandat  die Interessen ALLER Bundesbürger zu vertreten. Dazu kungeln sie mit der Politik, und lassen sich steuerfinanziert künstlich am Leben halten. Wenn sie von Ihrer  vereinstechnisch organisierten Honorarberatung leben müßten ... dann wäre schnell Schicht im Schacht.

 Die Kunden werden doppelt belastet ... Kluge sprüche gegen Honorar ... und wenn dann Produkte benötigt werden, müssen die Opfer dieser Ideologie nochmals blechen. Ich habe mir ca. 1998 in Berlin  die heiligen Hallen gegenüber dem KDW mal selbst angesehen ... gruseliger Wartezimmer-Flair ... natürlich kaum frequentiert. Ob man wohl den potentiellen Opfern heutzutage  den Sinn einer VHAFT-Police erklärt?  Beratung unter dem Radar der Aufsichtsbehörden ... ein geiles Modell ... aber die Schäden passieren so oder so ... Wer hat denn nochmal die Lehmann-Papiere weiterempfohlen? ... Kamerad Gockl braucht man nur die richtigen Fragen stellen , und abgeht die Marie ...die Gerichte werden also auch in zukunft noch viel Arbeit bekommen.

Eine echte Problemlösung im Dilemma bringt nur  ein Kammerberuf mit Honorar-Ordnung  für  Finanzberatung ... doch das werden die Großkopferten in den Versicherer-Elfenbeintürmen schon zu verhindern wissen. Die Konkurrenzberatung  auf Steuerzahler-Kosten ... also die Zwangsalimentierung durch die mit Dreck beworfenen Mitbewerber  ( Stichwort - Youtube - Der Finanzhai )  ist Spiegelbild der Pervertierung eines politischen Systems. Vor Gericht und auf hoher See begibt man sich in Gottes Hand ... selbst wenn der Richter zufälligerweise mal sachkundig entschieden hätte ... er hätte  den Streitfall an die Politik verweisen müssen.

Unser Fazit zum Thema:

Der "Finanzhai" ist bei uns ein beliebter Startpunkt für Neu-Mandate ... wer das nicht durchschaut ... wie soll man sich dann über Klausel-Tricksereien der WEB-Roboter-Verkaufskanonen a la Check-23-24-25 unterhalten. Wir lachen seit vielen Jahren mit unseren wissenden Mandanten gemeinsam über die plumpen  VBZ-Aktivitäten ... und warum sollten wir eigentlich unser Web-Portal mit diesen Spiegel-Kämpfen gegen Potemkinsche Dörfer belasten.

Aber wir wollen nicht überheblich werden ... der Begriff  "Unabhängigkeit" ist seit vielen Jahren bei uns ein No-Go ... aber ich werde jetzt nach dem richterlichen Erfahrungsbericht des Kollegen Koch  noch mal kontrollieren, dass uns nicht ein  Lapsus auf der Website durchgerutscht ist ... dann kämen ja die Abmahn-Kanalratten aus den Löchern .... und die Arbeiterklasse wird geteert und  gefedert, zum Gaudi der arschlahmen Innendienste der Produktgeber ... die nicht wissen, wer ihnen das Festgehalt refinanziert …  aber das ist ja ein ganz anderes Thema ... 

ALLEN FLEISSIGEN KOLLEGEN GUTE GESCHÄFTE & UND FAIRE  MANDANTEN

schmidtchen@elektronische-nachricht.de