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1. Februar 2024
Unerlaubte Telefonanrufe im Vertrieb können teuer werden

Unerlaubte Telefonanrufe im Vertrieb können teuer werden

Die Bundesnetzagentur verhängte 2023 Höchstbußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung. Auch wenn die Beschwerden über Werbeanrufe zurückgingen, halten sich doch viele Unternehmen nicht an die Vorgaben. Auch im Versicherungsvertrieb gibt es immer wieder Verstöße – und Bußgelder.

Im Jahr 2023 gingen nach Auskunft der Bundesnetzagentur im Bereich „Finanz- und Versicherungsprodukte“ knapp über 3.000 Beschwerden aufgrund unerlaubter Telefonanrufe ein. Das macht 9% aller Beschwerdeeingänge aus. Nach absoluten Zahlen ist die Beschwerdeanzahl zu diesem Thema im Vergleich zum Vorjahr gesunken, prozentual zur Gesamtbeschwerdezahl ist sie aber im Vergleich zum Jahr 2022 sogar leicht gestiegen.

Insgesamt gingen bei der Bundesnetzagentur 2023 mit einer Anzahl von 34.714 folglich weniger Beschwerden ein als im Vorjahr.

Die meisten Beschwerdeeingänge betrafen das Thema „Energieversorgung“, zu dem 2023 rund 5.600 Beschwerden eingingen. Dahinter folgen Beschwerden zu den Themen „Gewinnspiel“ und „Bauprodukte“ mit rund 5.400 bzw. 5.300 Beschwerdeeingängen. Danach folgen bereits die Beschwerden zu Werbeanrufen rund um Finanz- und Versicherungsprodukte.

53.000 Euro Bußgeld im Bereich Versicherungsprodukte

Über alle Bereiche hinweg erließ die Behörde Bußgelder in Höhe von 1,435 Mio. Euro. Grund für den hohen Bußgeldbetrag im Jahr 2023 sind nach Aussagen der Netzagentur die vielen extremen Fälle unerlaubter Telefonwerbung, in denen Unternehmen bzw. Unternehmensvertreter vorsätzlich die gesetzlichen Vorgaben ignorierten. Überwiegend wurden die Verfahren dabei wie schon zuvor gegen auf dem Energiemarkt tätige Unternehmen sowie von ihnen beauftragte Callcenter geführt. Im Jahr 2023 verhängte die Bundesnetzagentur allein betreffend den Energiesektor in drei Verfahren ein Bußgeld in Höhe von jeweils 285.000 Euro und in einem Verfahren in Höhe von 275.000 Euro. Nicht alle Entscheidungen sind bereits rechtskräftig, da Betroffene noch Einspruch gegen die Bescheide einlegen können.

Gegenüber AssCompact bestätigt die Bundesnetzagentur, dass 2023 im Bereich „Versicherungsprodukte“ beispielsweise in einem Verfahren ein Bußgeld in Höhe von 53.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung erlassen wurde.

Höhere Belästigung und Aggressivität

Die Bundesnetzagentur berichtet von einem verstärkt belästigenden Vorgehen vonseiten der Anrufer. Die Gesprächsführung sei aggressiver und die Täuschungsmanöver zum jeweiligen Gesprächsbeginn größer geworden. Insofern werde künftig weiter stringent gegen Verstöße vorgegangen, so die Behörde. Dabei kann sie Bußgelder von bis zu 300.000 Euro festsetzen.

Unerlaubte Werbeanrufe: Gilt auch bei Bestandskunden

Unerlaubte Telefonwerbung liegt vor, wenn jemand angerufen und in dem Gespräch für Produkte oder Dienstleistungen geworben wird, obwohl der Angerufene dem werbenden Unternehmen hierzu vorher keine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat. Das gilt sowohl in der Neukundenakquise als auch bei Aktionen gegenüber Bestandskunden.

Anrufe von Trickbetrügern, die beispielsweise Daten abgreifen wollen, gehören nicht dazu und fallen unter den Tatbestand des Phishing. Hierfür sind die jeweiligen Strafverfolgungsbehörden zuständig. (bh)

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