Seit Juni 2019 sind E-Scooter im Straßenverkehr hierzulande zugelassen. Nun hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e. V. eine erste Schadenbilanz vorgelegt. „2020 wurden mit rund 180.000 versicherten Fahrzeugen 1.150 Unfälle verursacht, bei denen Dritte zu Schaden kamen“, erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten für jeden dieser Unfälle im Schnitt rund 3.850 Euro.“ Wie diese Auswertung zeigt, fällt die Unfallbilanz von E-Scootern ähnlich aus wie die von Mofas und Mopeds.
Riskante schnelle Flitzer
Mit Blick auf die hohen Entschädigungen sei die Entscheidung des Gesetzgebers, eine Versicherungspflicht für E-Scooter einzuführen, gut und richtig gewesen. „Gerade wenn sie verbotenerweise auf dem Gehweg fahren, sind die E-Scooter eine große Gefahr für Fußgänger“, so Asmussen weiter. Der GDV-Hauptgeschäftsführer richtete auch einen Appell an Ordnungsämter und Polizei, die geltenden Regeln konsequent durchzusetzen. „E-Scooter sind keine Spielzeuge. Sie gehören nicht auf den Gehweg, dürfen nicht von Kindern unter 14 Jahren und nicht zu zweit oder gar zu dritt gefahren werden.“
Betriebserlaubnis und Versicherungspflicht erforderlich
Für E-Scooter und andere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge ist wie für Mofas und Mopeds eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes notwendig. Außerdem gilt eine Versicherungspflicht: Für jeden Scooter ist eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen werden muss. (tk)
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