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21. Januar 2021
uniVersa baut BU-Absicherung aus

uniVersa baut BU-Absicherung aus

Die uniVersa hat an ihrer Arbeitskraftabsicherung bei Berufsunfähigkeit gefeilt. Zum Jahresstart wurden die Versicherungsleistungen und auch die Zielgruppenlösungen für Auszubildende, Schüler, Polizisten sowie für Vollversicherte in der privaten Krankenversicherung verbessert.

Zum 01.01.2021 hat die uniVersa ihre Arbeitskraftabsicherung bei Berufsunfähigkeit weiter ausgebaut. Bei den beiden Tarifen „PremiumSBU“ und „ExklusivSBU“ wurden im Rahmen eines Updates die Leistungen verbessert. So greift nun die Infektionsklausel bereits, wenn die Behörde ein teilweises Tätigkeitsverbot ausspricht. Außerdem ist nun auch ein altersentsprechender Kräfteverfall mitversichert.

Erweiterte Möglichkeiten zur Überbrückung bei Zahlungsengpass

Angepasst wurden die Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten: Der Versicherer ermöglicht nun eine Stundung der Beiträge bereits nach 24 Monaten Beitragszahlung und nicht erst ab 36 Monaten wie bislang. Zudem muss die Rückzahlung der gestundeten Beiträge nicht mehr in einer Summe erfolgen, sondern kann auf bis zu 48 Monatsraten verteilt werden. Im Falle einer Beitragsfreistellung lässt sich der Vertrag innerhalb von zwölf Monaten ohne erneute Risikoprüfung wieder in Kraft setzen – vorher waren es sechs Monate.

Anpassungen bei Zielgruppenlösungen

Im Rahmen der Überarbeitung wurde außerdem eine vorteilhafte Definition von Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden aufgenommen. So können Schulabgänger jetzt nach bestandener Abschlussprüfung noch bis Ende Juli als Schüler versichert werden. Polizeibeamte können nun eine Versicherungsdauer bis zur gewöhnlichen Regelaltersgrenze von 62 Jahren (vorher 60) wählen und bis dahin eine verbraucherfreundliche Polizeidienstunfähigkeitsklausel vereinbaren. PKV-Vollversicherten ermöglicht die uniVersa über das Einkommenssicherungskonzept „unisafe|HQ“ einen nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeit. Vereinbaren lässt sich der kostenfreie Mehrwert jetzt für alle versicherbaren Berufsgruppen der BU, was vorher nur eingeschränkt möglich war. (tk)

Bild: © zhukovvvlad – stock.adobe.com