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5. Mai 2020
Urteil: Anleihekäufe der EZB sind verfassungswidrig – zumindest teilweise

Urteil: Anleihekäufe der EZB sind verfassungswidrig – zumindest teilweise

Das milliardenschwere Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf von Staatsanleihen verstößt zumindest zum Teil gegen die deutsche Verfassung. Das haben die Karlsruher Richter nun geurteilt. Bundesregierung und Bundestag hätten die EZB-Beschlüsse demnach prüfen müssen.

Sind die Staatsanleihenkäufe der EZB zur Ankurbelung von Konjunktur und Inflation seit 2015 verfassungskonform? Mit dieser Frage hat sich das Bundesverfassungsgericht beschäftigt und heute sein Urteil verkündet. Den Verfassungsrichtern zufolge verstößt der massive Ankauf von Staatsanleihen teilweise gegen das Grundgesetz.

Pflicht zur Überprüfung

Grund für den Verfassungsverstoß ist, dass Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft haben. Beide seien aber aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung des EZB-Anleihekaufprogramms Public Sector Purchase Programme (PSPP) entgegenzutreten. Die Verfassungsrichter untersagen damit der Deutschen Bundesbank, sich weiter an den Käufen zu beteiligen. Dabei entfällt auf sie ein als größtem EZB-Anteilseigner auch ein erheblicher Teil der Staatsanleihekäufe von mittlerweile insgesamt rund 2,2 Bio. Euro.

Einfluss auf Diskussion um Corona-Programm der EZB

Hintergrund des Urteils waren mehrere Klagen. Zu den Klägern zählten unter anderem CSU-Politiker Peter Gauweiler, AfD-Gründer Bernd Lucke und der Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber. Das Urteil erhält besondere Brisanz, weil die EZB aufgrund der Corona-Pandemie ihre Anleihekäufe wieder deutlich ausgeweitet hat. Die aktuellen Corona-Hilfen der EZB sind zwar nicht konkret Gegenstand der Entscheidung. Nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssten Bundesregierung und Parlament aber wohl auch das 750 Mrd. Euro schwere neue Programm prüfen und absegnen. (mh)

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