Über 3.000 Fälle aus den Jahren 2009 bis 2013 hat die Verbraucherzentrale Bremen jetzt untersucht und herausgefunden: Die Vorfälligkeitsentschädigung, die bei der Geltendmachung eines außerordentlichen Kündigungsrechtes fällig wird, steigt deutlich. Lag sie im Jahr 2007 und 2008 noch bei durchschnittlich 4% des abgelösten Restkapitals, kletterte sie 2012 und 2013 auf rund 11%. Gerade die Niedrigzinsphase werde zur Belastung für viele Kunden, so die Verbraucherzentrale.
In Deutschland gibt es bei der Immobilienfinanzierung traditionell lange Zinsfestschreibungen. Der Vorteil: Kunden haben mehr Zinssicherheit als bei variablen Darlehenszinsen. Der Nachteil: Sie haben kein ordentliches Kündigungsrecht. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht lediglich beim Verkauf der Immobilie oder wenn der bisherige Kreditgeber einen zusätzlichen Kredit verweigert. Wer aber von diesem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch macht, der muss der Bank einen Ausgleich für den entgangenen Zinsgewinn bezahlen, die Vorfälligkeitsentschädigung. Problematisch: Wer vor einigen Jahren eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen hat, zahlt deutlich höhere Zinsen, als die Bank aktuell in der Niedrigzinsphase erwirtschaften kann. Deshalb ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung für die Geldhäuser derzeit besonders nachteilig.
Vorfälligkeitsentschädigungen fast verdreifacht
Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern verlangen die Banken in Deutschland schon seit vielen Jahren die höchsten Vorfälligkeitsentschädigungen. „Durch die aktuelle Niedrigzinsphase haben die Belastungen für Verbraucher eine neue Dimension erreicht. Die durchschnittliche Höhe der Vorfälligkeitsentschädigungen hat sich seit 2009 fast verdreifacht“, sagt Hartmut Schwarz, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen. 3.000 Fälle von vorzeitigen Darlehensrückzahlungen hat die Verbraucherzentrale untersucht. Die Fälle summieren sich auf 330 Mio. Euro Restkapital – und 30 Mio. Euro für Vorfälligkeitsentschädigungen.
Die Untersuchung zeige, so die Verbraucherschützer, dass Banken überhöhte Vorfälligkeitsentschädigungen fordern, weil sie die durch die Vertragsauflösung ersparten Kosten systematisch zu niedrig ansetzen und vertraglich vereinbarte Sondertilgungsrechte und Tilgungssatzänderungen bei der Berechnung nicht berücksichtigen. In den Jahren 2009 bis 2013 ergab sich nach der aktuellen Analyse in rund 40% der Fälle eine Differenz von mehr als 10% zwischen den von den Banken geforderten und den von der Verbraucherzentrale errechneten Vorfälligkeitsentschädigungen. Bei 20% der Fälle lag die Differenz bei über 20%; in 12% der Fälle bei mehr als 30%.
Die Verbraucherschützer sehen aufgrund der ermittelten Ergebnisse dringenden Handlungsbedarf, weitere Untersuchungen müssten folgen. Sie fordern deutschlandweit einen Finanzmarktwächter, der systematisch Verbraucherbeschwerden auswertet und eigenständig den Markt untersucht.
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