Eine wichtige Rolle kommt im Rahmen der Vermögensvorsorge der bevollmächtigten Person zu. Doch viele Bevollmächtigte sind sich nicht bewusst, dass sie u. a. Rechenschaft über ihr Handeln gegenüber dem Vollmachtgeber und nach dessen Tod in den meisten Fällen auch gegenüber den Erben ablegen müssen.